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ver.di Herne fordert eine tarifgetreue Vergütung für KOD (Symbolbild)

ver.di Herne informiert

Tarifgetreue Vergütung für KOD gefordert

Die Gewerkschaft Herne setzte sich für eine höhere Vergütung der Beschäftigten im kommunalen Ordnungsdienst (KOD) ein und sieht sich durch eine aktuelle Rechtsprechung bestätigt.

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So heißt es in einer Mitteilung: „Der kommunale Ordnungsdienst in Herne wird kontinuierlich ausgebaut und mit dem Ziel eingesetzt, das Sicherheitsgefühl der Menschen in Herne zu verbessern. ver.di Herne setzt sich gemeinsam mit den Beschäftigten für gute Arbeitsbedingungen ein. Die Beschäftigten der kommunalen Ordnungsdienste müssen sich tagtäglich neu auf veränderte rechtliche Bedingungen und auf Menschen vielfältigster Art einstellen. Diese Aufzählung beinhaltet anspruchsvolle Entscheidungen der Kolleginnen und Kollegen in fachlicher Hinsicht. Ein flächendeckender Tarifvertrag, der TVöD VKA, sichert die Rahmenbedingungen von Arbeit und das Entgelt der Beschäftigten in den kommunalen Ordnungsdiensten.“

Hierzu wird Eric Lobach, Gewerkschaftssekretär im ver.di Bezirk Mittleres Ruhrgebiet zitiert: „Für die Bewertung der tariflichen Eingruppierung und der daraus resultierenden Vergütung müssen sogenannte Arbeitsvorgänge bewertet werden. Bezogen auf die Tätigkeiten in den kommunalen Ordnungsdiensten, gibt es inzwischen auch eine klare Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Hamm. Die Höhergruppierungsansprüche der Herner KOD-Beschäftigten werden bislang bestritten, obwohl Arbeitsvorgänge die Merkmale höherwertiger Entgeltgruppen aufweisen.“

Eric Lobach führt fort: „Die Stadtverwaltung muss die Rechtsprechung beachten. Wir fordern hier ein Einlenken der Stadtverwaltung. Höhergruppierungen, die bisher nicht erfolgt sind, müssen nun umgesetzt werden.“

Freitag, 11. Juli 2025 | Quelle: ver.di