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Franz-Josef Strzalka.

Leserbrief

Strzalka zu Hartz-IV-Sanktionen

Das Arbeitslosenzentrum Herne e. V. / Beratungsstelle Herne sieht sich durch eine Studie des der Bundesagentur für Arbeit nahe stehendenden Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in seiner Haltung zu den Hartz-IV-Sanktionen bestätigt und der Leiter Franz-Josef Strzalka schreibt dazu:

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„Die Einrichtung spricht sich seit Jahren für eine Abschaffung der derzeitigen Sanktionspraxis im SGB II aus. Im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) sind Sanktionen eines der zentralen Instrumente, mithilfe derer der Gesetzgeber das Prinzip des „Forderns“ durchsetzt. Die IAB-Studie zeigt nun, dass Sanktionen zwar Übergänge in Beschäftigung erhöhen, sich aber negativ auf die Qualität der aufgenommenen Beschäftigung auswirken und darüber hinaus eine nachhaltige Erwerbs-Integration erschweren. Rund fünf Jahre nach der Sanktionierung ist die Beschäftigungsqualität bei Sanktionierten geringer als bei nicht Sanktionierten. Die Arbeitssuchtheorie geht davon aus, dass Leistungsbeziehende infolge einer Sanktion nicht nur verstärkt nach Arbeit suchen, sondern auch eher bereit oder gezwungen sind, eine qualitativ schlechtere Beschäftigung anzunehmen. Empirische Analysen bestätigen diese Annahmen. Langfristig ist die Beschäftigungswahrscheinlichkeit für die Sanktionierten allerdings geringer. Eine mögliche Erklärung für diese langfristig negativen Auswirkungen ist, dass Sanktionierte infolge der Sanktion eine schlechter bezahlte und weniger stabile Beschäftigung ausüben. Sanktionen können sich demnach sowohl auf den Erwerbsverlauf der Sanktionierten als auch auf ihre nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt negativ auswirken. Dies wiederum kann die in § 1 SGB II geforderte Stärkung der Eigenverantwortlichkeit von Leistungsbeziehenden und deren langfristige Erwerbsintegration erschweren. Nach Meinung des Arbeitslosenzentrums belegt die IAB-Studie klar, dass die Hartz-IV-Sanktionen kein probates Mittel sind, um Menschen langfristig und nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Insofern sei die im Urteil des BVerfG vom November 2019 angemahnte Einschränkung der Leistungsminderung durch Sanktionen zu begrüßen."

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Mittwoch, 30. Juni 2021 | Quelle: Franz-Josef Strzalka
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