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Streit um Awo-Personalschlüssel beendet

Der Streit zwischen dem Betriebsrat der Arbeiterwohlfahrt und dem Awo-Bezirk Dortmund um die Versetzung von vier hauswirtschaftlichen Mitarbeiterinnen des Grete-Fährmann-Seniorenzentrums an der Burgstraße (halloherne berichtete) ist außergerichtlich auf dem Vergleichsweg beendet worden. Einen Tag vor dem Termin der 1. Kammer des Arbeitsgerichts, am Mittwoch, 20. Mai 2020,teilte Awo-Anwalt Manfred Ehlers auf Anfrage von halloherne mit, dass es nach der Einigung mit dem Betriebsrat zwar bei den Versetzungen nach Dortmund, Witten und Hagen bleibt, die betroffenen Mitarbeiterinnen aber aufgrund „einer krankheitsbedigten Vakanz befristet in ihrem alten Seniorenzentrum verbleiben“ können.

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Grund der Versetzung war ein neuer zwischen der AWo und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ausgehandelter Personalschlüssel. Auf die verbliebenen Mitarbeiter kämen dann insgesamt 117 Stunden Mehrarbeit zu, wie Betriebsratsvorsitzende Ursula Rakowski und Rechtsanwalt Neuhaus Arbeitsrichterin Rohkämper-Malinowski im Gütetermin vorgetragen hatten. Das Ganze war vordem Arbeitsgericht gelandet, weil der Betriebsrat des Eickeler Seniorenzentrums gegen die Versetzungen Widerspruch erhoben hatte.

Weil die Bettenzahl sich nach Angaben von AWo-Anwalt Ehlers, Einrichtungsleiter Becker und AWo-Personalleiter Krüger von 117 auf 109 verringert habe, wurden Verhandlungen mit dem Landschaftsverband aufgenommen. An deren Ende stand dann ein neuer Personalschlüssel von 10,44 Stellen statt der bisherigen 14,1 Stellen. Und das „obwohl wir jetzt schon genügend Überstunden ableisten müssen,“ so Betriebsrätin Ursula Rakowski. Die wurde schon vor dem Termin von zahlreichen Kolleginnen aus den gut 20 Seniorenzentren des AWo-Bezirks unterstützt, die sich vorher zu einer Demonstration vor dem Arbeitsgericht eingefunden hatten.

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Rechtsawalt Ehlers, der die AWo schon über zwei Jahrzehnte arbeitsrechtlich vertritt, hatte vor Gericht um Verständnis für die Personalmaßnahme gebeten: „Niemand kann von einem Arbeitgeber verlangen, eigenmächtig eine Aufstockung des Personals vorzunehmen.“ Zumal dann nicht, wenn, wie im konkreten Fall, ein neuer Personalschlüssel mit dem Kostenträger ausgehandelt worden sei. Der Widerspruch des Betriebsrats bezog sich auch darauf, dass den betroffenen Kolleginnen möglicherweise auch Kündigungen drohen, wenn sie sich gegen die Versetzung wehren. Inzwischen hat der Betriebsrat aber den Versetzungen zugestimmt, zumal die Betroffenen, von denen Eine ihrer Versetzung mittlerweile auch zugestimmt hat, zunächst noch befristet in Eickel weiter arbeiten können. (AZ 1 BV 5/20)

| Autor: Helge Kondring