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Gericht prüft neuen AWo-Personalschlüssel

Vier hauswirtschaftliche Mitarbeiterinnen des Grete-Fährmann-Seniorenzentrums an der Burgstraße sollen versetzt werden. So sieht es ein neuer zwischen der AWo und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ausgehandelter Personalschlüssel vor. Auf die verbliebenen Mitarbeiter kämen dann insgesamt 117 Stunden Mehrarbeit zu, wie Betriebsratsvorsitzende Ursula Rakowski und Rechtsanwalt Neuhaus am Freitag (7.2.2020) Arbeitsrichterin Rohkämper-Malinowski im Gütetermin vortrugen. Das Ganze war vor dem Arbeitsgericht gelandet, weil der Betriebsrat des Eickeler Seniorenzentrums gegen die Versetzungen der Betroffenen nach Dortmund, Witten und Hagen Widerspruch erhoben hatte.

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Weil die Bettenzahl sich nach Angaben von AWo-Anwalt Ehlers, Einrichtungsleiter Becker und AWo-Personalleiter Krüger von 117 auf 109 verringert habe, wurden Verhandlungen mit dem Landschaftsverband aufgenommen. An deren Ende stand ein neuer Personalschlüssel von 10,44 Stellen statt der bisherigen 14,1 Stellen. Und das „obwohl wir jetzt schon genügend Überstunden ableisten müssen,“ so Betriebsrätin Ursula Rakowski. Die wurde schon vor dem Termin von zahlreichen Kolleginnen aus den gut 20 Seniorenzentren des AWo-Bezirks Dortmund unterstützt, die sich vorher zu einer Demonstration vor dem Arbeitsgericht eingefunden hatten und auch später an der Verhandlung als Zuhörer teilnahmen.

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Rechtsawalt Ehlers, der die AWo schon über zwei Jahrzehnte arbeitsrechtlich vertritt, bat um Verständnis für die geplante Personalmaßnahme: „Niemand kann von einem Arbeitgeber verlangen, eigenmächtig eine Aufstockung des Personals vorzunehmen.“ Zumal dann nicht, wenn, wie im konkreten Fall, ein neuer Personalschlüssel mit dem Kostenträger ausgehandelt worden sei. Rechtsanwalt Neuhaus konterte: „Vielleicht hat die AWo ja nur schlecht mit dem LWL verhandelt.“ Der Widerspruch des Betriebsrats bezog sich auch darauf, dass den betroffenen Kolleginnen möglicherweise auch Kündigungen drohen, wenn sie sich gegen die Versetzung wehren. Eine Mitarbeiterin sei immerhin schon 21 Jahre in Eickel dabei, so Anwalt Neuhaus. Der Betriebsrat, der die Entwicklung des Dienstplans in nächster Zeit genau im Auge behalten will, muss allerdings bis zum Kammertermin im Mai 2020 noch in zwei von vier Punkten seines Widerspruchs nacharbeiten. „Eine reine Wiederholung des einschlägigen Gesetzestextes reicht nicht aus,“ wie die Richterin der Arbeitnehmerseite mit auf den Heimweg gab. (AZ 1 BV 5/20)

| Autor: Helge Kondring