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Streit bei Coca-Cola um Radios am Arbeitsplatz

Dorsten/Herten/Herne. Die Mail der Personalabteilung erreichte Betriebsrat und Belegschaft des Dorstener Produktionsbetriebes der Coca-Cola AG am 4. Februar. Aufgrund der bundesweit geltenden und mit dem Gesamt-Betriebsrat abgestimmten Betriebsordnung sei es ab sofort untersagt, auf sogenannten "Flurförderfahrzeugen" wie Gabelstaplern und "Ameisen" Audiogeräte zu benutzen. Das wegen des hohen Gefährdungspotenzials für die Fahrzeugführer selbst aber auch andere Mitarbeiter, "die in Mitleidenschaft gezogen werden könnten," wie es Interims-Personalchef Dörfel und Assessor Wittmann vom Arbeitgeberverband vor dem Herner Arbeitsgericht formulierten. Dort hatte der neunköpfige Betriebsrat mit seinem Vorsitzenden Karl-Heinz Fricke mit Unterstützung von Rechtsanwalt Struss ein betriebsverfassungsrechtliches Beschlussverfahren eingeleitet, um die Arbeitgeberseite zur Einhaltung seiner Mitbestimmungsrechte bei solchen Maßnahmen zu verpflichten.

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Arbeitsgerichtsdirektor Dr. Dewender gab sich zwar alle Mühe, die streitenden Parteien auf den Gesprächsweg zurückzubringen, musste schließlich aber feststellen, "dass ein Einigungswillen auf beiden Seiten noch nicht so weit gediehen ist." Hier eine Arbeitgeberseite, die sich auf eine bestehende und abschließende Regelung beruft, da ein Betriebsrat, der auf die Wirklichkeit in der Produktion hinweist. Dort fahren immerhin geleaste "Vierfach-Gabelstapler" mit seit vielen Jahren schon bei der Anlieferung eingebauten Radios. Außerdem sei diese Anordnung im Hinblick auf zwingendes Tragen von Gehörschutz in manchen Produktionsbereichen schon widersinnig.

Einig waren sich beide Seiten eigentlich nur in einem Punkt. In anderen Betrieben von Coca-Cola in NRW stelle sich das Problem wegen der Befolgung der Dienstordnung nicht, so Assessor Wittmann. Stimmt, so der Betriebsrat, aber nur deshalb nicht, weil dort die Nutzung von Radios bzw. MP-3-Playern geduldet werde und keinen Konfliktstoff darstelle. Jetzt muss das Gericht in Kammerbesetzung Anfang November über den Antrag der Arbeitnehmervertretung entscheiden. (AZ 4 BV 26/15)

Donnerstag, 13. August 2015 | Autor: Helge Kondring