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Hendrik Bollmann (SPD) will Paketboten besser schützen (Symbolbild).

Bollmann (SPD) will Ausbeutung durch Subunternehmer vermeiden

'Paketboten dauerhaft besser schützen'

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Hendrik Bollmann berichtet, dass das Bundeskabinett die Entfristung der Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche beschlossen hat, heißt es in einer Mitteilung von Donnerstag (7.8.2025).

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„Der soziale Schutz für Paketboten wird durch die Entfristung dauerhaft verbessert. Wir stellen damit sicher, dass die hart arbeitenden Beschäftigten in der Kurier-, Express- und Paketbranche weiterhin vor Ausbeutung und unfairen Arbeitsbedingungen geschützt werden. Die Regelung hat sich bewährt und leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des fairen Wettbewerbs und der sozialen Gerechtigkeit“, hebt der sozialdemokratische Abgeordnete hervor.

Wachsender Online-Handel

Mit dem seit Jahren wachsenden Online-Handel nimmt auch das Auftragsvolumen der Paketbranche zu. Durch die hohe Auslastung sind die Paketdienste dazu übergegangen, einen Teil ihrer Aufträge an Subunternehmer abzugeben. Dadurch kam es immer wieder zu Schwarzgeldzahlungen, Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug – zulasten der Beschäftigten.

Das Paketboten-Schutz-Gesetz regelt die Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche. Das heißt: Wer einen Auftrag an einen Subunternehmer weitergibt, haftet für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge.

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Soll dauerhaft gelten

Die Regelung war zunächst bis Ende 2025 befristet. Jetzt soll sie dauerhaft gelten, denn Evaluationsergebnisse aus dem Jahr 2023 zeigen, dass sie wirksam ist: In der Paketbranche ist der Anteil regulär sozialversichert Beschäftigter seit Inkrafttreten des Gesetzes gestiegen. Phänomene wie Scheinselbstständigkeit wurden zurückgedrängt. Große Paketdienstleister wählen ihre Subunternehmer sorgfältiger aus, um so zu vermeiden, für deren Beitragsschulden zu haften.

Donnerstag, 7. August 2025 | Quelle: Büro Hendrik Bollmann