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Die Kröten wandern wieder und haben sich die Cool Cats zur Hilfe geholt.

Krötenwanderungen im Stadtgebiet

Naturschutzbehörde bittet um Vorsicht

Neben der Wanderung an der Hofstraße, an der seit Jahren Tierschützer Fangzäune und Eimer zur Aphibienrettung aufstellen (halloherne berichtete) gibt es natürlich noch andere Stellen, an denen sich die Amphibien zu ihren Laichplätzen aufmachen. So zum Beispiel auch an der Berliner Straße - an beiden Orten sind die Straßen eine große Gefahr für die Tiere.

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Kröten.

Große Laichgebiet sind auch die Natur und Landschaftsschutzgebiete im Voßnacken, im Gysenberg und auch der Landschaftspark Pluto V. Auch hier machen sich Erdkröten, Molche und Co. in den Abendstunden und am Morgen auf den Weg zu ihren Laichplätzen. Durch eine Pilz-Erkrankung sind n diesem Jahr Feuersalamander, die zum Beispiel in großer Zahl im Langeloh beheimatet sind bedroht (halloherne berichtete)

Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Herne bittet alle Verkehrsteilnehmer um besondere Rücksichtnahme und die Besucher des Forsthauses und des Gysenberger Waldes um Verständnis dafür, dass während der Amphibien-Wanderzeit die Zufahrt zu den vorderen Parkplätzen im Bereich der Forsthausgastronomie in der Zeit von 18 Uhr bis in den frühen Morgenstunden gesperrt werden. Hier verhindert eine Schranke den Autofahrern die Zufahrt und schützt somit die Amphibien.

Hintergrund vom Nabu

Durch die weitgehende Zerstörung und Verkleinerung ihrer Lebensräume sind die Bestände der Amphibien stark zurückgegangen. Ursachen dafür sind insbesondere das Verschwinden von Kleingewässern aufgrund von Vermüllung oder Überbauung sowie der stark zugenommenen Fahrzeugverkehr. In einigen Regionen hat sich die Zahl der Kleingewässer in den letzten 50 Jahren um mehr als 80 Prozent verringert. Die hohe Dichte des deutschen Straßennetzes führt dazu, dass Amphibien bei ihrer Frühjahrswanderung oftmals Straßen überqueren müssen.

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Untersuchungen haben gezeigt, dass bei einer Verkehrsdichte von 60 Fahrzeugen pro Stunde 90 Prozent der über die Straße wandernden Erdkröten überfahren werden. Seit 1980 stehen alle Amphibienarten gemäß Bundesartenschutzverordnung unter besonderem Schutz. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es außerdem verboten, Amphibien, deren Laich und Larven der Natur zu entnehmen - etwa um sie in Gartenteichen anzusiedeln.