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Im ÖPNV gilt ab Montag, 27. April 2020, eine Maskenpflicht.

Gültigkeit im ÖPNV ab 27. April

Maskenpflicht: Das sagen HCR und Bogestra

Die Verkehrsbetriebe HCR und Bogestra halten die Maskenpflicht für sinnvoll, haben aber schon vorher an ihre Fahrgäste appelliert. Die Maskenpflicht in NRW gilt bekanntlich beim Einkaufen und im ÖPNV ab Montag, 27. April 2020.

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„Wir weisen unsere Fahrgäste aktiv auf die neue Regelung hin“, sagt HRC-Sprecher Dirk Rogalla. „Aber wir haben auch schon vorher darum gebeten, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.“ Dabei weist er daraufhin, dass nicht nur eine übliche Atemschutzmaske nötig sei. Auch ein Schal oder ein Halstuch seien zulässig, eben solche, die Mund und Nase bedecken würden.

Zur möglichen Überprüfung sagt er: „Das können wir nicht bei jedem machen, auch weil in den Bussen der Ticketverkauf beim Fahrer seit einiger Zeit eingestellt ist. Die Straßenbahnfahrer sind zudem in ihren Kabinen.“ Generell begrüßt die HCR den Schritt zur Maskenpflicht. „Wir müssen damit rechnen, wenn nun wieder mehr Fahrgäste unterwegs sind, darunter einige Schüler, so dass die Abstandsregelungen in den Fahrzeugen nicht immer eingehalten werden können. Dann sind Masken notwendig“, mahnt Rogalla. „Wir beobachten die Kapazitäten ganz genau. Momentan geht es aber noch, es ist genug Platz in den Fahrzeugen.“ Bis auf wenige Ausnahmen sei zudem der reguläre Fahrplan der HCR wieder aktiv.

Die Bogestra geht dagegen davon aus, dass sich die Bevölkerung an die Maskenpflicht halten wird - sowohl im ÖPNV, als auch beim Einkaufen. „Die Information kommunizieren wir intensiv seit dem 23. April 2020 auf unterschiedlichen Wegen an die Fahrgäste“, sagt Sprecher Christoph Kollmann. „Bei der Einhaltung der Maskenpflicht setzen wir auf die Eigenverantwortung. Daran appellieren wir ausdrücklich auch. Nur durch gemeinsames, solidarisches Verhalten können wir die Situation meistern.“

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Zusätzlich seien Kundenbetreuer an zentralen Punkten unterwegs, um auf die Pflicht hinzuweisen. Eine Kontrolle durch die Fahrer der Bogestra könne und würde nicht erfolgen.

| Autor: Marcel Gruteser