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Für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen könenn Zuschüsse als Teil der BuT gewährt werden.

Jobcenter und Stadt informieren

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Da in Kürze das neue Schuljahr beginnt, weisen das Jobcenter Herne und der Fachbereich Soziales der Stadt Herne darauf hin, dass für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen Zuschüsse als Teil der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) gewährt werden können.

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Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien mit Bezug von Arbeitslosengeld II (Jobcenter), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, Kinderzuschlag, Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung. Zuschüsse werden zum Beispiel für Schulbedarf, Klassenfahrten, Nachhilfe, Schülerbeförderung, Mittagessen oder Vereinsbeiträge gezahlt.

Nähere Informationen gibt es beim Jobcenter unter der Rufnummer 02325/6370 und beim Fachbereich Soziales der Stadt Herne unter den Rufnummern 02323/163508, 02323/163145, 02323/163535 und 02323/163267. Auch auf der städtischen Homepage gibt es viele weitere Informationen unter https://www.herne.de/but.

Montag, 26. Juli 2021 | Quelle: Stadt Herne