
Restaurierung oder Instandsetzung muss bis Ende Nov. 2025 fertig sein
Fördermittel für Denkmäler noch verfügbar
Der gemeinsame Fördertopf des Landes NRW und der Stadt Herne für kleinere Maßnahmen der Denkmalpflege ist noch nicht ausgeschöpft, teilte die Stadt am Dienstag (17.6.2025) mit. Anträge für Maßnahmen, die bis zum 30. November 2025 abgeschlossen werden, können noch gestellt werden.
Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln ist, dass die geplante Maßnahme dem Erhalt der denkmalwerten Substanz in besonderem Maße dient. Dazu gehört zum Beispiel die Restaurierung von Holzfenstern, eine denkmalgerechte Instandsetzung der Fassade oder auch die Rekonstruktion von Bauteilen nach historischem Vorbild. Die Zuwendungen sollen Denkmaleigentümer insbesondere bei Vorhaben unterstützen, die ohne Förderung schwierig zu finanzieren wären. Je nach geplanter Maßnahme ist eine Förderung in Höhe von bis zu 50 Prozent der Kosten möglich, maximal jedoch 8.000 Euro.
Hier ist der Antrag zu finden
Anträge können jederzeit bei der Unteren Denkmalbehörde gestellt werden. Ein ausgefüllter Vordruck ist unter dem Link auf der Homepage der Stadt Herne zu finden: https://www.herne.de/denkmalschutz/.
Wichtig ist, dass mit der Maßnahme erst nach Beantragung und Erhalt einer sogenannten „Inaussichtstellung“ der Fördermittel begonnen werden darf. Bis zum 30. November 2025 muss die Maßnahme abgeschlossen und die Schlussrechnung eingereicht werden.
Bei Fragen rund um das Thema Förderung stehen die Mitarbeitenden der Denkmalbehörde per E-Mail unter denkmal@herne.de oder telefonisch unter 0 23 23 / 16 - 30 23 gern zur Verfügung.