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Eric Lobach, Vorsitzender des DGB-Stadtverbandes Herne.

ver.di - Stellungnahme

Kritik an geplanter GBH-Ausgründung

Die Gewerkschaft ver.di kritisiert die durchgesickerten Pläne der Ratsfraktionen von SPD und CDU scharf . Der GBH Betriebsrat verweist auf Verletzung der Mitbestimmungsrechte und kritisiert Aussagen zur angeblichen Tarifbindung der Wewole-Stiftung.

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Die Stadttochter Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft Herne (GBH) wird seit Jahren von interessierter Seite angegriffen. In der Vergangenheit gab es diesbezüglich im Aufsichtsrat, solange dort Vertreter*innen der Arbeitnehmer*innen beteiligt waren, häufige, teils scharfe Auseinandersetzungen. Das Hauptargument derjenigen, die einer etwaigen Ausgründung das Wort geredet haben, war dabei immer, die GBH sei „wirtschaftlich defizitär“ und ein „Zuschussgeschäft“.

Als gemeinnütziges Unternehmen muss die GBH aber keine Gewinne/Überschüsse erzielen. Bilanztechnisch fallen Verluste/Defizite an, die durch die Stadt ausgeglichen werden. Gleichwohl tauchen in dieser Bilanz, bezogen auf das Aufgabengebiet der GBH, Aspekte nicht auf, die aus dem Blickwinkel einer volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung gegenzurechnen sind, z.B. der Wegfall kommunaler Unterstützungsleistungen für den Zeitraum der Maßnahmenteilnahme, die Übernahme der Kosten durch die Arbeitsverwaltung oder die durch die Maßnahmeteilnehmer*innen erbrachte gesellschaftliche Wertschöpfung. Dies ergibt sich aus der konkreten Arbeit der Maßnahmeteilnehmer *innen, ist aber kaum zu bilanzieren. Als zugelassener und zertifizierter Bildungsträger unterliegt die GBH hohen Qualitätsstandards, zum Beispiel das Sprach- und Qualifizierungszentrum quaz.ruhr, das Netzwerk Weg und Raum, das G.U.T.-Projekt und viele weitere mehr.

Zudem werden durch Politik und Verwaltung immer wieder Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge auf die GBH übertragen. So ist ein Teil der Beschäftigten im Bereich der Schulsozialarbeit nicht etwa bei der Stadtverwaltung eingestellt, vielmehr laufen etliche Arbeitsverträge u.a. über die GBH. Für die längst überfälligen Entfristungen der Arbeitsverhältnisse in der Schulsozialarbeit ließ sich die Herner Politik zuletzt noch feiern. Hierzu Eric Lobach, ver.di Gewerkschaftssekretär : „Die GBH erledigt seit ihrer Gründung vielfältige und wertvolle Arbeiten, die ansonsten in einer klammen Stadt wie Herne nicht hätten erledigt bzw. finanziert werden können. Grundsätzlich sprechen wir uns, anstatt eines fiskalisch-betriebswirtschaftlichen, für einen sozial-politisch- arbeitsmarktpolitischen Blickwinkel bei der Betrachtung der GBH aus.“.

Die GBH ist seit ihrer Gründung finanziell in erheblichem Umfang von den jeweiligen Arbeitsmarktprogrammen der Agentur f. Arbeit bzw. des Jobcenters abhängig. An dem von ver.di immer wieder eingeforderten Mut, die GBH als kommunales arbeitsmarktpolitisches Instrument auf eine solidere Grundlage zu stellen und entsprechende politische Phantasie zu entwickeln, hat es bisher leider immer gefehlt. Im Gegenteil, sie wurde immer als lästiges Anhängsel betrachtet. Und das in einer Stadt mit einer Sozialstruktur wie Herne.

Die Gewerkschaft ver.di erinnert aufgrund der aktuellen Ereignisse daran, dass seinerzeit die Stadtspitze per Ratsbeschluss er-wirkt hat, im Aufsichtsrat die Arbeitnehmermitbestimmung zu kassieren. Gewerkschaft und Betriebsrat wurden in einen sogenannten Beirat abgeschoben, der nicht mehr Einfluss nehmen kann. Seit 2019 gab es zudem lediglich eine Sitzung.

Hierzu Eric Lobach

„Ein Schelm der Böses dabei denkt! Diese schon damals von uns kritisierten Einschnitte bei der Mitbestimmung erscheinen unter den aktuellen Ereignissen in einem ganz anderen Licht. Das Vorhaben der Politik steht nun von Beginn an unter keinem guten Stern, wenn mit Arbeitsnehmerechten derartig umgegangen wird.“ Bei der GBH handelt es sich um ein tarifgebundenes Unternehmen. Es besteht ein Tarifvertrag zwischen ver.di NRW und der GBH Herne (TVöD-VKA). Die Gewerkschaft ver.di wurde auch als Tarifvertragspartei in etwaige Überlegungen nicht einbezogen oder über diese im Vorfeld informiert.

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Der GBH Betriebsrat sieht Mitbestimmungs- und Informationspflichten verletzt und ist irritiert über Aussagen zu einer möglichen künftigen Tarifbindung. GBH Betriebsratsvorsitzende Claudia Lenger: „Käme es zu der angestrebten Verschmelzung der GBH und der Wewole, handelt es sich im Sinne des BetrVG um eine Betriebsänderung. Der Arbeitgeber wäre hier verpflichtet gewesen, zum frühesten Zeitpunkt, selbst wenn es noch an einer konkreten Entschließung fehlt, den BR von seinen Absichten zu unterrichten. Das ist hier nicht passiert! In der Zwischenzeit haben wir auch Informationen, dass sich die Wewole-Stiftung leider nicht in einer Tarifbindung zum TVöD VKA befindet. Also scheint die Situation auch anders als zuletzt von dem Dezernent Chudziak auf einer eiligst einberufenen Beschäftigtenversammlung dargestellt.“.

| Quelle: Eric Lobach