Kinderchirurg und Marien-Hospital streiten um 5.000 alte Dias
Wozu sie freiwillig nicht bereit war, muss die St. Elisabeth-Gruppe jetzt bei Rechtskraft des am Dienstag gesprochenen Urteils des Arbeitsgerichts Herne tun: Dem ehemaligen Leitenden Oberarzt der Kinderchirurgie Michael Hemminghaus Auskunft über rund fünftausend Dias geben, die Mitte Oktober 2014 mit anderen Sachen aus dem Dienstzimmer des Stellvertreters von Chefarzt Prof. Engert geräumt wurden und seitdem in einer großen Kiste aufbewahrt werden.
Erst zwei Wochen später war das Dienstverhältnis des Mediziners nach längerer Krankheit offiziell zu Ende gegangen. Das Ausräumen hatte die Nachfolgerin der Stiftung Katholisches Krankenhaus Marien-Hospital, bei der Michael Hemminghaus am 1. Januar 1985 als Arzt angefangen hatte, dem krankheitsbedingt abwesenden Mediziner vorher mitgeteilt. "Ohne mein Einverständnis," so der jetzt mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Weidemann klagende Arzt vor der Kammer von Arbeitsrichter Walker.
Dort hatte Hemminghaus Klage auf Auskunft darüber erhoben, um welche Dias es sich genau handele, deren Herausgabe gefordert und außerdem noch auf Zahlung von restlichem Urlaubsgeld in Höhe von fast fünftausend Euro erhoben. Von den vielen Dias, allesamt mit medizinischen Abbildungen aus dem Fachbereich des Klägers, wolle er schon allein aus Platzgründen zu Hause höchstens zehn Prozent zurück, kam der Kläger der von Personalleiter Schmalenströer und Rechtsanwalt Dr. Barg vertretenen Arbeitgeberin einen Schritt entgegen. Außerdem sei er auch damit einverstanden, dass jede Aufnahme, die Rückschlüsse auf die Person eines Patienten zulasse, vom Marien-Hospital geschreddert werde, teilte Hemminghaus auch die datenschutzrechtlichen Bedenken der Gegenseite.
Dazu, so Kammervorsitzender Walker, müssten sich Kläger und der Personalchef lediglich zusammensetzen und gemeinsam die Dias auswerten. Zeitlich viel zu aufwändig, konterte die Arbeitgeberseite. Außerdem stehe man bei den anderen Chefärzten im Wort, von den Dias, die sich unbestritten im derzeitigen Besitz des Marien-Hospitals befinden, keine an den früheren Oberarzt herauszugeben. Das komme, wenn sich die Eigentumsfrage im Sinne des Klägers klären sollte, schon "fast einer Unterschlagung" gleich, hielt die komplette Kammer mit ihrer Meinung zu diesem Argument nicht hinter dem Berg. Und damit, so Richter Walker, verfestige sich auch der Eindruck, dass die Bedenken, "die die Kammer anfangs auch mitgetragen" habe, lediglich "vorgeschobene Bedenken" waren.
So kam es nach einer Zwischenberatung der Arbeitgebervertreter auf dem Gerichtsflur zum Antrag, "die Klage abzuweisen" und bei Niederlage auch auf den Instanzenweg zu bringen. Am Nachmittag verkündete die Kammer ein Teilurteil. Der Auskunftsanspruch des Arztes wurde bejaht, das Urlaubsgeld plus Zinsen seit Januar 2014 muss auch noch gezahlt werden, und über die Herausgabe der Dias an den Kläger wird erst in einem Schlussurteil befunden. (AZ 2 Ca 309/15)