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In Herne drohen laut BSW finanzielle Belastungen.

Stellungnahme des BSW-Herne

'Keine Verdrängung armer Menschen'

Die BSW-Ratsgruppe Herne warnt eindringlich vor den sozialen Folgen des vom Rat der Stadt Herne am 24. März 2026 gegen die Stimmen des BSW beschlossenen sogenannten „Schlüssigen Konzepts“ für die Kosten der Unterkunft. Gerade für Bürgergeldbeziehende (künftig Grundsicherungs-beziehende) in Herne drohen dadurch massive finanzielle Belastungen und im schlimmsten Fall Wohnungsverlust.

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Mit dem Beschluss schaffe die Stadt Herne laut BSW künftig die Grundlage dafür, Mietobergrenzen festzulegen, die für viele Betroffene mit der Realität des örtlichen Wohnungsmarktes wenig zu tun haben. Bereits heute erhalten zahlreiche Menschen Kostensenkungsaufforderungen der Jobcenter, obwohl bezahlbarer Wohnraum nicht im erforderlichen Umfang verfügbar ist.

Bundessozialgericht hat Spielregeln verschärft

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit wurden im Jahr 2025 über 500.000 Widersprüche gegen Bürgergeld-Bescheide eingelegt, die meisten davon wegen gekürzter Unterkunftskosten, heißt es vom BSW. Wer jetzt einen solchen Widerspruch plant, stößt auf ein Urteil, das die Spielregeln verschoben hat: Dieses Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. November 2025 verschärft die Lage zusätzlich. Danach müssen Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr gesondert nachweisen, dass ausreichend Wohnungen zu den festgelegten Mietobergrenzen tatsächlich vorhanden sind.

Druck auf Betroffene steigt

Damit steige der Druck auf Leistungsbeziehende erheblich. Der häufigste Streit zwischen Leistungsbeziehende und Jobcenter dreht sich um die angemessenen Mietkosten – wer einen Bescheid mit gekürzten Unterkunftskosten bekommt, sitzt schnell auf einer Lücke von 100 bis 300 Euro monatlich, die aus dem Regelsatz von 563 Euro kaum zu schließen ist.

'In Herne ist die Lage besonders prekär'

Für Herne sei diese Entwicklung besonders problematisch. Die Stadt verfüge über einen hohen Anteil von Menschen mit niedrigen Einkommen, kleinen Renten oder Transferleistungen. Viele Haushalte leben bereits heute an der Belastungsgrenze. Wenn Unterkunfts-kosten gekürzt werden, müssen die Betroffenen die Differenz aus dem Regelsatz bezahlen – Geld, das dann bei Lebensmitteln, Strom oder notwendiger medizinischer Versorgung fehlt.

Ab Juli 2026 entfällt Karenzzeit- Kürzungen ab ersten Tag oder Aufforderung zum Umzug

Besonders kritisch bewertet die BSW-Ratsgruppe die geplanten Änderungen ab Juli 2026 im Rahmen der neuen Grundsicherung. Dann entfällt die bisherige Karenzzeit bei den Wohn-kosten. Die Angemessenheit der Miete wird künftig sofort geprüft. Wer über den festgelegten Richtwerten liegt, riskiert bereits ab dem ersten Tag Kürzungen oder die Aufforderung zum Umzug.

„Das ist sozialpolitisch brandgefährlich“, erklärt BSW-Stadtverordneter Norbert Arndt. „In Herne gibt es längst nicht genügend Wohnungen zu den Preisen, die das Jobcenter für angemessen hält. Menschen werden dadurch in Unsicherheit gedrängt und faktisch für die Wohnungskrise verantwortlich gemacht.“

Montag, 11. Mai 2026 | Quelle: BSW-Herne