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Erich Leichner, Vorstand vom Verein 'Herne hilft'.

Antragsfrist aus dem Stärkungspakt NRW endet

„Herne hilft“ – bis 24. November

Auf seiner letzten Sitzung hat der Vorstand des Vereins 'Herne hilft' beschlossen, Anträge aus dem Stärkungspakt NRW nur noch bis Freitag, 24. November 2023, anzunehmen. Zum einen sind die von der Stadt Herne zugewiesenen Mittel in Höhe von 500.000 Euro ausgegeben bzw. fast komplett verplant, zum anderen muss der Verein die vorgegebenen Fristen für die Abrechnungen einhalten.

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Auskunft zur noch kurzfristigen Antragsstellung erteilt der Vorsitzende des Vereins Herne hilft Erich Leichner noch bis Donnerstag, 23. November 2023, werktags in der Zeit von 10 bis 12 Uhr unter Tel 02323 / 491999.

Weit über 400 Haushalten wurde geholfen

Noch bis zum 24. November 2023 können Anträge auf finanzielle Unterstützung eingereicht werden.

Trotz der großen zeitlichen Belastung zog der Vorstand eine positive Bilanz. Seit April wurden verschiedenen Hilfsmöglichkeiten angeboten, um einkommensschwachen Familien und Einzelpersonen konkret und unbürokratisch zu helfen. Dies geschah in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Herne und vielen Herne Vereinen und Verbänden aus unterschiedlichen sozialen Bereichen.

So stellten Personen mit geringem Einkommen bei zum Beispiel drohendem Wohnungsverlust, bei drohender Strom- oder Energiesperre oder für Hilfen in besonderen Notlagen einen Antrag auf Hilfe. Insgesamt waren dies weit über 400 Haushalte.

50 Anträge wurden abgelehnt

Knapp 50 Anträge mussten aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt werden. Hauptgründe waren, dass das Jobcenter vorrangig zuständig war, dass das Familieneinkommen zu hoch war oder die Antragsteller sich nach dem Erstgespräch nicht mehr meldeten. Abgelehnt werden mussten auch Anträge die aus anderen Städten, wie Duisburg, Neuss, Essen, Oberhausen oder Bochum an den Verein gerichtet wurden.

Helfen konnte der Verein dabei, dass fast 250 Strom- und Energiesperren aufgehoben oder nicht durchgeführt wurde und dass in fast 90 Fällen eine Räumung oder die fristlose Kündigung der Wohnung vermieden werde konnte. Bei über 30 Fällen konnte eine Hilfe bei Nebenkostenabrechnungen gegeben werden und in fast genauso viel Fällen konnte eine Hilfe bei Ersatzbeschaffungen geleistet werden. Die Höhe der durchschnittlichen Hilfe lag bei circa 1.300 Euro pro Haushalt.

Zwei Drittel der Antragsteller erhielten bei Antragstellung keinerlei staatliche Leistungen. Davon arbeitete über die Hälfte im Niedriglohnsektor. Die andere Hälfte bekam Rente, Arbeitslosen- oder Krankengeld, war in Ausbildung oder im Studium oder hatte gar kein Einkommen. Die Gründe hierbei waren zum Beispiel, dass die gestellten Anträge aus den unterschiedlichsten Gründen noch nicht abschließend bearbeitet waren.

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Ein Drittel der Antragsteller erhielten Leistungen der Grundsicherung (SGB XII) oder Leistungen vom Jobcenter (SGB II), davon der überwiegende Teil als Ergänzung zu anderem Einkommen wie Arbeit, Rente, Kranken-, Arbeitslosen- oder Elterngeld.

Donnerstag, 16. November 2023 | Quelle: Erich Leichner