halloherne.de

lokal, aktuell, online.

Große Zahnarztpraxis reagiert auf Flaute

Glaubt man Rechtsanwalt Roland Kroemer als Prozessvertreter der großen Zahnarztpraxis an der Kreuzkirche vor dem Arbeitsgericht, dann hat die wirtschaftliche Flaute dieses Jahres auch im Gesundheitswesen ihre Spuren hinterlassen. Seine Mandantin habe sich aber nicht nur deshalb zur betriebsbedingten Kündigung einer seit gut zweieinhalb Jahren beschäftigten Mitarbeiterin zum 30. November 2020 entschieden, so der Anwalt im Gütetermin vor Richter Ulrich Nierhoff weiter. Die mit Rechtsanwalt Dr. Tjardes gegen diese Kündigung klagende Frau habe es in diesem Jahr auch auf immerhin 55 Tage Arbeitsunfähigkeit gebracht, nannte der Anwalt Kroemer den zweiten Kündigungsgrund.

Anzeige: Spielwahnsinn 2024

Das alles in einem Kammertermin zu klären, würde aber mindestens noch ein Vierteljahr dauern, gab der Richter beiden Seiten zu bedenken. Im Falle einer Prozessniederlage kämen dann auf die Arbeitgeberseite wegen des sogenannten „Annahmeverzuges“ erst einmal weitere drei Bruttogehälter an die Klägerin zu. Und die zweite Instanz würde im Fall einer Berufung von welcher Seite auch immer erst im Sommer 2021 entscheiden können. Das rief nach einer gütlichen Einigung, wobei die beiden Anwälte zunächst 500 Euro auseinanderlagen. Klägeranwalt Dr. Tjardes beharrte auf mindestens 3.800 Euro Abfindung, sein Gegner Kroemer wollte aber über 3.300 Euro nicht hinaus.

Anzeige: Glasfaser in Crange

„Dann einigen Sie sich doch auf 3.600 Euro brutto, und die Sache ist hier und heute zu Ende,“ brachte der Richter die beiden Anwälte schließlich erfolgreich auf den Vergleichsweg. Da die beiden Prozessvertreter diese Lösung aber noch mit ihren Mandanten besprechen müssen, wurde eine einwöchige Widerrufsfrist bis zum 23. Dezember vereinbart. (AZ 5 Ca 2116/20) Helge Kondring

| Autor: Helge Kondring
Stellenanzeigen: Jobs in Herne