
Michelle Müntefering weist auf finanzielle Unterstützungen hin
Förderprogramme des Bundesumweltministeriums
Michelle Müntefering weist in einer Mitteilung vom Montag (9.11.2020) auf folgende Förderprogramme des Bundesumweltministeriums hin.
Die Bundesregierung hat zur Bewältigung der Corona-Pandemie und des Klimawandels ein Konjunktur- und Zukunftspaket aufgelegt, das milliardenschwere Investitionen ermöglicht. Das Bundesumweltministerium unterstützt dabei die sozialen Einrichtungen mit zwei neuen Förderprogrammen. Neben dem Programm „Sozial & Mobil“ wird die Bundesregierung das Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ auflegen.
Das Programm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ richtet sich an Kommunen, gemeinnützige Vereinigungen sowie Organisationen und Unternehmen, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind (z.B. Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime, Hospize, Kindergärten, Schulen, Kieztreffs oder Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen).
Seit Anfang November können Anträge für passgenaue Vorhaben wie Dach- und Fassadenbegrünung, Speicherflächen für Regenwasser, schattenspendende Pavillons, Sonnensegel und anderes gestellt werden. Dieses Förderprogramm hat ein Gesamtvolumen von 150 Millionen Euro. Für Anträge, die bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden können, gilt teilweise eine erhöhte Förderquote von bis zu 100 Prozent für finanzschwache Kommunen sowie gemeinnützige Vereinigungen, wie zum Beispiel Wohlfahrtsverbände.
Weitere Informationen, Anträge und Ansprechpartner sind auf folgender Homepage zu finden: https://www.z-u-g.org/aufgaben/klimaanpassung-in-sozialen-einrich-tungen/.
Förderungen für E-Ladestationen
Das BMU-Förderprogramm „Sozial & Mobil“ richtet sich an Organisationen und Unternehmen, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind. Damit Seniorenheime, mobile Pflegedienste oder Kindertagesstätten den Umstieg schaffen, werden sie bei der Beschaffung rein batterieelektrischer Neufahrzeuge und dem Aufbau von Ladeinfrastruktur unterstützt. Die Art und der Umfang der staatlichen Förderung können – abhängig vom Beihilferecht – variieren. Möglich ist zum Beispiel eine Festbetragsfinanzierung. Alternativ können Unternehmen einen Pauschalbetrag von 10.000 EUR pro Fahrzeug sowie zusätzlich die Förderung der dazugehörigen Ladeinfrastruktur (Wallbox oder Ladesäule) beantragen.
Das Programm startete ebenfalls in diesem November und hat ein Volumen von 200 Millionen Euro. Weitere Informationen stehen auf der Homepage des Bundesumweltministeriums unter https://www.bmu.de/download/unterstuetzung- von-sozialen-einrichtungen-bei-klimaschutzmassnahmen/ und unter: https://www.erneuerbar-mobil.de.