
Ferienfreizeiten brauchen engagierte Helfer
Westfalen (lwl). Viele Kinder sind in den Sommerferien mit verschiedenen Jugendferienfreizeiten unterwegs. Egal ob es dabei in die Niederlande oder ins Sauerland geht oder ob jüngere Kinder im eigenen Ort betreut werden, nichts geht ohne engagierte Ehrenamtliche. „Betreuer, die sich in solchen Jugendferienfreizeiten engagieren, setzen dafür immer auch eigenen Urlaub ein. Viele haben aber auch Anspruch auf Sonderurlaub und eine Förderung nach dem Sonderurlaubsgesetz NRW. Bis zu acht Tage Sonderurlaub können sie pro Jahr in Anspruch nehmen“, sagt Birgit Westers, Jugenddezernentin beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).
Für 2018 hat der LWL bisher den Verdienstausfall für Ehrenamtliche, die unbezahlten Sonderurlaub in Anspruch nehmen, in über 300 Freizeiten erstattet. „Tendenz steigend“, erklärt Ellen Mattern, die sich beim LWL um die Anträge auf Sonderurlaub kümmert. Die Anträge dafür können Veranstalter von Jugendferienfreizeiten beim LWL-Landesjugendamt oder bei ihren Jugendverbänden stellen. Die LWL-Sachbearbeiterinnen beraten die Träger und helfen ihnen, wenn sie einen Antrag auf Sonderurlaub für ihre Betreuerinnen stellen wollen.