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Der Zoll kontrollierte erneut in einem Herner Restaurant - nun wurde ein 35-jähriger Vietnamese festgenommen (Symbolbild).

Zoll kontrollierte 35-jährigen Vietnamesen

Erneute Festnahme im asiatischen Restaurant

In den Abendstunden vom Mittwoch (20.7.2022) überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ein asiatisches Restaurant in Herne. Dabei wurde ein 24-jähriger Vietnamese wegen aufenthaltsrechtlicher Verstöße vorläufig festgenommen und der Ausländerbehörde übergeben (halloherne berichtete).

Ein weiterer Mann konnte sich bei dieser Kontrolle nicht ordnungsgemäß ausweisen. Er legte lediglich Fotos eines französischen Reisepasses sowie einer französischen ID-Karte vor, teilte der Zoll am Mittwoch (27.7.2022) mit. Die Zollbeamten ordneten daher an, ihnen die Pässe im Original am Montag (25.7.2022) bei einer Passnachschau vorzulegen.

Der Mann im Alter von 35 Jahren legte zum Termin dann auch seine beiden Dokumente vor. Den Beamten fiel jedoch schnell auf, dass sie es mit Fälschungen zu tun hatten. Sie leiteten Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel sowie der Urkundenfälschung gegen ihn ein und nahmen ihn vorläufig fest.

300 Euro als Sicherheitsleistung

Bei der Vernehmung mittels Dolmetscher bestätigte sich der Verdacht der Zollbeamten: Der Mann ist vietnamesischer Staatsangehöriger. Um sich im Bundesgebiet aufzuhalten und einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen vietnamesische Staatsangehörige einen nationalen Aufenthaltstitel. Mit den gefälschten französischen Dokumenten verschleierte er jahrelang seine wahre Herkunft. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Bochum musste der Beschuldigte sofort 300 Euro als Sicherheitsleistung bezahlen. Über seinen weiteren Verbleib entscheidet nun das Ausländeramt.

Außerdem gab der Mann bei seiner Vernehmung an, er habe seit Jahren nicht den Mindestlohn bei seiner Tätigkeit als Aushilfskoch erhalten. Auf den Arbeitgeber kommen nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Mindestlohnverstoßes zu.

Mittwoch, 27. Juli 2022 | Quelle: Hauptzollamt Dortmund