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Findet nicht im August 2020 statt: Die Cranger Kirmes, hier eine Aufnahme aus dem Jahr 2019.

Stadt Herne zu den Covid-19-Regelungen

Cranger Kirmes nicht im August

Die Stadt Herne hat am Donnerstag (16.4.2020) über die Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beraten, die am Vortag (15.4.2020) zwischen dem Bund und den Ländern getroffen worden sind.

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Wichtigste Themen der Beratungen waren die Rückkehr zum geregelten Schulbetrieb, die Öffnung von Geschäften sowie die umsichtige Wiederaufnahme des städtischen Dienstleistungsbetriebs. Nicht zuletzt ging es um das größte Volksfest in NRW, die Cranger Kirmes.

Mit dem bundesweiten Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020 ist klar, dass es im August keine Cranger Kirmes geben kann. Die Stadt Herne als Veranstalter wird Anfang der kommenden Woche beraten, ob es für dieses Jahr zu einem späteren Zeitpunkt ein anderes Format geben kann. „Die Cranger Kirmes ist zu wichtig für die Stadt und ihre Menschen, als dass wir sie einfach absagen. Deswegen holen wir alle Beteiligten an einen Tisch und tauschen uns aus, ob es andere Möglichkeiten später im Jahr geben könnte“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda.

Schulen

Die Schulen bereiten sich auf eine Wiederaufnahme des Lehrbetriebs vor. Hierzu steht die Stadt Herne in einem engen Austausch mit allen Schulformen. Zunächst soll ab Donnerstag, 23. April 2020, der Unterricht zur Vorbereitung auf Prüfungen an den weiterführenden Schulen beginnen. Die Stadt Herne bereitet Hygienemaßnahmen vor. Den Schulen obliegt die Organisation des Lehrbetriebs und die Information der Eltern. Von Seiten des Landes, das für die Schulaufsicht zuständig ist, werden hierzu weitere Vorgaben erwartet. Wie es mit den restlichen Schülern, insbesondere auch an den Grundschulen weitergeht, ist Gegenstand weiterer Beratungen der Kultusminister der Länder. Parallel zur Rückkehr erster Schüler an die Schulen plant auch die HCR, das Fahrplanangebot wieder zu erweitern. Details hierzu sind für die kommende Woche zu erwarten.

Verwaltung

Die Verwaltung trifft Vorbereitungen, am Montag, 20. April 2020, wieder mehr Dienstleistungen an den Verwaltungsstandorten anzubieten. Dies geschieht jedoch unter strikten Vorgaben. So wird es zunächst noch keine Möglichkeit geben, ohne Termin eine Angelegenheit bei den Fachbereichen persönlich zu besprechen. Über die Detailregelungen wird die Verwaltung entsprechend informieren.

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Handel

Geschäfte mit bis 800 Quadratmetern sowie Kfz-, Fahrrad- und Buchhändler, unabhängig von der Größe, dürfen ab Montag, 20. April 2020, wieder öffnen. Voraussetzung ist, dass sie Vorgaben zum Schutz vor Infektionen beachten. Die Stadt Herne bereitet sich auf entsprechende Beratungen und Kontrollen vor.

| Quelle: Christoph Hüsken / Pressebüro der Stadt Herne