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14 Millionen Euro - so groß ist die Differenz der Rücklagen im evangelischen Kirchenkreis Herne/Castrop-Rauxel durch einen Buchungsfehler (Symbolbild).

Kirchenkreis Herne informiert über 14 Millionen Euro Differenz

Buchungsfehler sorgt für weniger Rücklagen

In allen Kirchenkreisen der Evangelische Kirche von Westfalen werden seit einigen Jahren nach und nach die Finanzsysteme umgestellt. Anders als bisher, werden nicht mehr Ein- und Auszahlungen gegenübergestellt, sondern Erträge und Aufwendungen. Damit sollen langfristige Verpflichtungen sowie Verbindlichkeiten sichtbar werden.

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Jedoch ist im Zuge dieser Umstellung aufgefallen, dass im Kirchenkreis Herne/Castrop-Rauxel höhere Summen an Rücklagen in den Büchern standen, als tatsächlich vorhanden sind. Die festgestellte Differenz beläuft sich auf 14 Millionen Euro. Durch einen Buchungsfehler seien eingehende Gelder doppelt verbucht worden.

Superintendentin Claudia Reifenberger.

Buchungsfehler blieb bis 2019 unendeckt

Dieser Buchungsfehler sei bereits bei der Umstellung 2010/2011 aufgetreten, jedoch blieb er bis zum Jahr 2019 unbemerkt. Erst als der Kirchenkreis eine sogenannte Eröffnungsbilanz erstellen musste, sei der Fehler aufgefallen. Ein eingesetzter unabhängiger Wirtschaftsprüfer setzte sich mit den Zahlen auseinander und stellte so den Fehler fest. Gelder einer Gemeinde, die beispielsweise bei einem Gebäudeverkauf eingegangen sind, wurden zweimal gebucht. Einmal bei der Gemeinde und einmal beim Kirchenkreis.

Somit habe der Kirchenkreis keine 38 Millionen Euro an Rücklagen, sondern „nur“ circa 24 Millionen.

'Wollen mit Fehler offen umgehen'

„Wir wollen mit diesem Fehler offen umgehen. Niemand hat sich bereichert und kein Geld ist weggekommen. Wichtig ist auch, dass den Gemeinden kein Schaden entstanden ist. Ebenso ist die Finanzierung von den Kitas nicht gefährdet“, macht Superintendentin Claudia Reifenberger bei der Pressekonferenz am Montag (9.5.2022) deutlich.

Marcus Horst, stellvertretender Verwaltungsleiter des Kirchenkreises Herne/Castrop-Rauxel.

„Der Vorgang ist uns peinlich. Jedoch ist kein kritischer Schaden entstanden. Dies ist auch dadurch zurückzuführen, dass wir nicht über unsere Verhältnisse gelebt haben. Wir haben trotzdem ausreichend Rücklagen für die kirchliche Arbeit", sagt Marcus Horst, stellvertretender Verwaltungsleiter.

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Die Bildung von Rücklagen sei erforderlich um Kirchensteuereinbrüche auszugleichen. Ebenso für die Deckung von Personalkosten, für den laufenden Betrieb von Kitas und zur Erhaltung von Gebäuden.

| Autor: Julia Blesgen