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Höhere Stellen--Eingruppierung

Betriebsratschef von Entsorgung klagt

Nur wenige Wochen vor den Wahlen eines neuen Betriebsrats für die über 200 Beschäftigten von Entsorgung Herne am 25. November 2020 traf sich Dieter Fregin, freigestellter Betriebsratsvoritzender der Stadttochter, mit der von Rechtsdirektor Dirk Maykemper vertretenen Arbeitgeberseite zu einem einstweiligen Verfügungsverfahren am Montag (26.10.2020) vor der Kammer von Richterin Marlies Rohkemper-Malinowski.

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Der von DGB-Justiziarin Rösmann vertretene Fregin wollte im Eilverfahren festgestellt wissen, dass die bereits erfolgte Besetzung von zwei Vorarbeiterstellen mit Zulagen von mehreren hundert Euro im Bereich Restabfall rückgängig gemacht werden müsse, bis über seinen Antrag auf Eingruppierung in eine der beiden Stellen rechtskräftig entschieden sei.

Schon bei der Prüfung der Voraussetzungen für ein Eilverfahren vermisste die Kammer den „Verfügüngsgrund“, weil die jetzige Besetzung nach den Gesichtpunkten der Bestenauslese „jederzeit widerruflich“ sei, wenn Dieter Fregin mit seinem Antrag auf Zuweisung dieser Stelle rechtlich Erfolg haben sollte. Dann könne er auch rückwirkend Schadenersatz verlangen, so die Kammer weiter. Und das alles sei deshalb auch nicht eilbedürftig sondern Thema des Hauptverfahren. Im Eilverfahren des vorläufigen Rechtschutzes könne die Kammer nur „summarisch“ prüfen. Fregins Prozessvertreterin Rösmann hatte vorher den Weg über das Eilverfahren damit begründet, „dass wir nur das Schaffen vollendeter Tatsachen verhindern wollten.“

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Nach einer Unterbrechung für die Klägerseite folgte diese dem Vorschlag des Gerichts, den Antrag zurückzuziehen, weil der Verfügungskläger „keinen Rechtsverlust erleidet“, so die Kammer vor dieser Pause. Das gleiche Verfahren vor der 5. Kammer von Richter Ulrich Nierhoff, in dem es drei Tage später um eine Vorarbeiterstelle mit Zulage bei der Straßenreinigung ging, fand nach diesem Ende vor der 1. Kammer gar nicht mehr statt. (AZ 1 GA 20/20 und 5 GA 21/20)

| Autor: Helge Kondring