halloherne.de lokal, aktuell, online.
Die Verbraucherzentrale (Symbolbild).

Verbraucherzentrale Herne informiert

Beratungspflicht bei Biozidprodukten

Seit Jahresbeginn 2025 dürfen Biozidprodukte wie Mäuse- und Rattengift, Insektensprays, Antifouling-Anstriche (zum Beispiel für Boote) sowie Holzschutz- mittel nicht mehr frei zugänglich in Geschäften angeboten werden. Außerdem gilt vor dem Kauf solcher Produkte sowohl in Geschäften als auch im Online- Handel eine Beratungspflicht durch eine sachkundige Person. „Wir begrüßen die neue Beratungspflicht, weil Verbraucher dadurch unbedenklichere Maßnahmen gegen Schädlinge kennenlernen und wichtige Informationen zum Gesundheitsschutz erhalten“, sagt Silke Gerstler, Umweltberaterin der Verbraucherzentrale Herne. „Während sich die Verwendung von Holzschutz- und weite- ren Schutzmitteln schon vorbeugend durch bauliche Maßnahmen oder Materialauswahl ganz vermeiden oder zumindest reduzieren lässt, treten Schädlinge meist unerwartet auf. Im ersten Schreck greifen Verbraucher manchmal zum nächstbesten Mittel, ohne sich der Risiken bewusst zu sein“. Sie hat die wichtigsten Aspekte zur neuen Beratungspflicht zusammengestellt

Warum viele Biozidprodukte problematisch sind

Bestimmte Wirkstoffe beispielsweise in Holzschutzmitteln oder Insektenvernichtern können auch für Menschen gesundheitsschädlich sein. Viele dieser Chemikalien sind langlebig in Innenräumen und zudem quasi nicht wasserlöslich, sodass sie nur schwer wieder aus der Wohnung zu entfernen sind. Eine Studie des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW deutet darauf hin, dass Kinder möglicherweise auch durch Insektensprays mit diesen Chemikalien belastet werden. Für Haustiere sind die Mittel ebenfalls nicht immer ungefährlich. Bestimmte Wirkstoffe, sogenannte Pyrethroide, können für Katzen sogar tödlich sein.

Hier gilt die Beratungspflicht

Sechs Produktarten werden von den neuen Regelungen erfasst, nämlich Mittel gegen Nagetiere, gegen Insekten und andere Krabbeltiere, Antifoulingmittel, Beschichtungsschutzmittel, Holzschutzmittel und Schutzmittel für Baumaterialien, etwa gegen Mikroorganismen und Algen. Außerdem müssen sich Beratende vergewissern, dass die Kundin oder der Kunde zu der in der Zulassung der Mittel genannten Verwenderkategorie gehört, also beispielsweise geschulte berufsmäßige Anwender sind.

Diese Biozidprodukte dürfen weiterhin ohne Beratung verkauft werden

Für die Hauptgruppe Desinfektionsmittel und einige Produktarten wie Schneckenbekämpfungsmittel ist weiterhin keine Beratung vorgesehen. Auch Biozidprodukte mit „harmloseren“ Wirkstoffen, unter anderem solche mit Lockstoffen, Lavendelöl oder Essigsäure sowie Mittel zur Abwehr von Mücken oder Zecken (sogenannte Repellentien), dürfen weiterhin ohne vorhergehende Beratung verkauft werden. Schutzmittel für Holz oder Beschichtungen, die vor allem im Baubereich eingesetzt werden, sind nur für berufliche Anwender von der Beratungspflicht ausgenommen.

Darüber wird informiert

Das Beratungsgespräch muss Hinweise auf vorbeugende Maßnahmen oder solche mit geringerem Risiko als das Biozidprodukt beinhalten. Auch über die richtige Anwendung gemäß Gebrauchsanweisung, Einsatzverbote und Beschränkungen sowie Risiken und Vorsichtsmaßnahmen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch muss informiert werden. Außerdem sind Handlungsanweisungen für den Fall versehentlicher Freisetzung (z.B. Verschütten), Hinweise zur Lagerung und zur Entsorgung vorgeschrieben.

Wie die Beratung im Online-Handel erfolgt

Im Fall von Online- oder Versand-Verkauf muss das Beratungsgespräch zuvor telefonisch oder per Videoübertragung nachweisbar erfolgen.

Wer bei Schädlingsbefall weiter hilft

Bei hartnäckigen Schädlingen oder einem Befall mit schwer zu bekämpfenden Quälgeistern wie Schaben oder Bettwanzen sind Verbände mit qualifizierten Mitgliedern, etwa der Verein zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung oder der Deutsche Schädlingsbekämpfer Verband, die erste Wahl. Vorsicht: Im Internet sind ähnlich wie bei Schlüsseldiensten, Rohrreinigern und anderen „Helfern“ in unerwarteten Notsituationen auch unseriöse Anbieter unterwegs.

Mittwoch, 8. Januar 2025 | Quelle: Verbraucherzentrale Herne