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Constellationen 2014 im Jobcenter

Arbeitsagentur zum Thema Sanktionen

In einer Pressmeldung von Mittwoch (11.4.2018) gibt die Bundesagentur (BA) für bekannt: "Die Jobcenter mussten im letzten Jahr 952.840 Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (sog. „Hartz IV-Empfänger“) aussprechen. Die Zahl der Leistungskürzungen ist damit im Vergleich zum Vorjahr geringfügig um 13.700 gestiegen. Die Sanktionsquote – also das Verhältnis von verhängten Sanktionen zu allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten – lag im letzten Jahr unverändert bei 3,1 Prozent. Laut Auskunft von Detlef Scheele, Vorstandvorsitzenden der BA hielten sich die allermeisten Leistungsberechtigten an die gesetzlichen Spielregeln und nur ein ganz geringer Teil würde überhaupt sanktioniert.

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Mit 77 Prozent entfällt ein Großteil der Sanktionen auf Meldeversäumnisse. Im letzten Jahr mussten die Jobcenter 733.800 Leistungsberechtigten aus diesem Grund eine Sanktion aussprechen und die reguläre Regelleistung um jeweils zehn Prozent absenken. „Drei von vier Sanktionen entstehen schlicht deshalb, weil vereinbarte Termine im Jobcenter gar nicht erst wahrgenommen werden. Dabei bieten die Jobcenter auch einen Erinnerungsservice per SMS an“, so Scheele. Wenn sich Kunden für den Service angemeldet haben, wird 24 Stunden vor einem vereinbarten Termin eine Erinnerung auf das Handy verschickt. Monatlich werden rund 400.000 dieser Nachrichten übermittelt. Für die Weigerung eine Arbeit oder Maßnahme aufzunehmen – oder den Abbruch – wurden 98.860 Sanktionen ausgesprochen, Pflichtverletzungen gegen die Eingliederungsvereinbarung führten in 83.380 Fällen zu einer Leistungskürzung.

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Das neue Jobcenter an der Koniner Straße in Herne.

Von Sanktionen sind junge Menschen unter 25 Jahren stärker betroffen. So sieht das Gesetz bei Jugendlichen bereits beim ersten Regelverstoß, der über ein Meldeversäumnis hinausgeht, eine hundertprozentige Sanktion der Regelleistung vor. Kommt innerhalb eines Jahres ein weiterer Pflichtverstoß dazu, kann auch die Miete gekürzt werden. „Das bereitet uns Sorge, weil die strikten Sonderregelungen bei Jugendlichen zu besonders einschneidenden Leistungskürzungen führen“, sagte Scheele und zeigt sich hier offen für Veränderungen. „Drohende Wohnungslosigkeit hilft uns bei der Vermittlung und auch sonst nicht weiter.“

| Quelle: Bundesagentur für Arbeit
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