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22 Osterfeuer, wie auf diesem Archivbild, wurden für 2023 angemeldet. Private sind nicht erlaubt.

Stadt warnt: Anzeigefrist ist abgelaufen, privat nicht erlaubt

22 Osterfeuer wurden angemeldet

Ostern steht vor der Tür und damit auch die Zeit der Osterfeuer. Für die einen gehören sie zum unverzichtbaren Brauchtum, für die anderen sind sie ein Ärgernis, das die Luft verschmutzt.

Osterfeuer dürfen von Karsamstag, 8. April, bis Ostermontag, 10. April 2023, von 18 Uhr bis 22 Uhr, bei einer frei zugänglichen öffentlichen Veranstaltung abgebrannt werden. Veranstaltungsberechtigt sind ausschließlich örtliche Glaubensgemeinschaften, eingetragene Vereine oder größere Organisationen.

Zum diesjährigen Osterfest haben 22 autorisierte Veranstalter das Abrennen eines Osterfeuers beim Fachbereich Umwelt und Stadtplanung angezeigt. Weitere Anzeigen zum Osterfeuer sind jetzt nicht mehr möglich, da die Anzeigefrist bereits abgelaufen ist.

'Umwelt wird belastet'

Beim Abrennen eines Osterfeuers sollte bedacht werden, dass das Verbrennen von pflanzlichen Materialien und Hölzern die Umwelt stark belastet und je feuchter das Holz ist, umso mehr Schadstoffe werden bei der Verbrennung freigesetzt.

Freitag, 31. März 2023 | Quelle: Christoph Hüsken / Pressebüro der Stadt Herne