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Wenn Betriebspartner nicht miteinander reden

"Unglückliche Terminkollision", wie die eigens aus Hamburg angereiste Arbeitsdirektorin der Marseille-Kliniken AG am Dienstag (17.3.2015) vor der Kammer von Arbeitsrichter Kühl vorsichtig formulierte, oder Provokation bzw. Machtprobe, wie es unausgesprochen in der Verhandlung einer Verfügungsklage des Betriebsrats der Seniorenwohnanlage Flora Marzina blieb. Die von Rechtsanwältin Platte und den Betriebsrats-Mitgliedern Krüger und Schmidt vertretene Arbeitnehmer-Vertretung hatte Ende letzter Woche den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung mit dem Ziel gestellt, eine von Arbeitgeberseite für den 25. März 2015 um elf Uhr angesetzte Mitarbeiter-Versammlung deshalb zu verhindern, weil man am selben Tage nur eine Viertelstunde später eine Betriebsversammlung durchführen wolle. Wer nun das Erstgeburtsrecht an diesen Termin hatte, ließ sich vor Gericht genauso wenig beantworten wie die Frage, ob zuerst die Henne und dann das Ei war oder umgekehrt.

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Und weil beide Seiten nicht über einen Kompromiss reden wollten, wobei Marseille-Arbeitsdirektorin Bachmann-Görl ausdrücklich das Gegenteil ("Warum reden wir nicht vorher mal darüber statt gleich vor Gericht zu gehen?") behauptete, landete die Sache schließlich vor dem Arbeitsgericht. Und dort taten die streitenden Parteien schließlich das, was sie eigentlich schon vorher hätten tun können. Auf Vermittling der Kammer redeten sie miteinander und kamen schließlich überein, die von Arbeitgeberseite angesetzte Mitarbeiterversamlung abzusetzen und auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

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Die bereits verschickten 130 Einladungen werden, und darauf legte Betriebsrats-Anwältin Platte großen Wert, "auf dem selben Weg wieder rückgängig gemacht wie die Einladungen erfolgten." Dazu noch ein entsprechender Aushang am Schwarzen Brett als "doppelte Absicherung", so die Anwältin. Als Richter Kühl diesen friedlichen Ausgang "als Einstellung des Verfahrens nach Erledigung mit einem Regelstreitwert von 5.000 Euro" zu Protokoll nahm, schüttelte einer seiner beiden ehrenamtlichen Beisitzer vielsagend den Kopf. (AZ 2 BVGA 3/15)

| Autor: Helge Kondring
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