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v.l. Guido Schiller, Arne Begrich.

Rätselhafte Unfallflucht bei Feuerwehreinsatz

Die Unfallflucht eines Bochumer Autofahrers nach einem Unfall auf dem schmalen Erlenweg in Herne-Süd, bei dem Feuerwehrmann Guido Schiller von einem sich an den Einsatzfahrzeugen vorbeidrängelnden weinroten Fiat Ducato mit einem von drei Feuerwehrangehörigen abgelesenen Kennzeichen von hinten angefahren wurde und sich beim Sturz auf den Boden verletzte, liegt zwar schon fast zweieinhalb Jahre zurück, doch für den damals betroffenen Feuerwehrmann ist die Sache noch lange nicht beendet. Und das, obwohl die staatsanwaltliche Ermittlungsakte ohne eindeutiges Ergebnis längst geschlossen ist. Jetzt beschäftigt sich Zivilrichterin Hahne am Amtsgericht Herne mit den Schadsenersatzansprüchen des von Rechtsanwalt Arne Begrich verletzten Herners: Schmerzensgeld, bisherige Anwaltskosten sowie Verdienstausfall wegen ausgefallener Nacht- und Wochenendzuschläge bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit. Und was Guido Schiller jetzt in der Verhandlung gegen den Chef der Bochumer Malerwerkstätten Grunwald der Richterin schilderte, war eigentlich klar und deutlich und wurde später in der Beweisaufnahme von drei Feuerwehrmännern, die am 8. März 2014 um 14.08 Uhr mit dabei waren, im Großen und Ganzen bestätigt.

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Als Schiller sich am Boden wieder aufrichtete und sich umdrehte, "hatte ich genau das Nummernschild nur wenige Zentimeter entfernt vor Augen", so der Kläger, der damals sogar noch den ersten Angriff am Brandherd weiter ausführte und sich erst später in ärztliche Behandlung begab. Löschtruppführer und Maschinist des Löschzuges hatten noch gehört, wie ihr verletzter Kollege den Fahrer anschrieh. Einer will noch auf den durch Aufschrift klar erkennbaren Firmenwagen geschlagen und gerufen haben, der Fahrer solle bloß nicht abhauen. Das tat der unbekannte Fahrer zunächst auch nicht und rangierte in eine Lücke zwischen zwei Feuerwehrwagen. Dann setzte er aber in der Lücke zurück und fuhr davon. Zwei Zeugen hatten sich da aber schon das Kennzeichen notiert. Und das stimmte genau mit den Angaben des Verletzten überein. Gleichwohl hieß es später bei den Ermittlungen von Seiten des Firmenchefs, das in einem miserablen Zustand gebraucht gekaufte Fahrzeug habe zum fraglichen Zeitpunkt schon über eine Woche in der Werkstatt Tommys Garage in Riemke gestanden und habe außerdem nie eine Aufschrift gehabt.

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Infotafel im Gericht.

Vergeblich der Hinweis der Richterin, dass auch Halter, die "einem Anderen das Fahrzeug zur Verfügung stellen, mit in die Haftung kommen können." Mit diesem Hinweis hatte die Richterin vor allem die von Rechtsanwältin Steinhart vertretene Beklagtenseite zum Nachdenken darüber bringen wollen, ob eine Vergleichslösung unter Beteiligung der Autoversicherung nicht der beste Weg sei zur Beendigung des Verfahrens. Für den Firmenchef kein Thema, "denn das Auto am Unfallort war nicht unser Auto." Der vom Gericht geladene Werkstattleiter Thomas G. war als Zeuge nicht erschienen. Kommt er bei Fortsetzung der Verhandlung wieder nicht, muss er mit einem saftigen Ordnungsgeld rechnen. Fortsetzung folgt. (AZ 24 C 240/15)

| Autor: Helge Kondring
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