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Bettina Szelag, Udo Sobieski. (Archiv)

Gemeinsame Resolution der SPD- und CDU-Ratsfraktionen

Zum Wohnraumförderungsprogramm

Die Fraktionen von SPD und CDU bitten den Herner Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda, nachfolgende Resolution in die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates der Stadt am 17. April 2018 aufzunehmen: Der Rat der Stadt Herne sieht die Herabstufung der Stadt Herne von Mietstufe 3 (überdurchschnittlich) in die Mietstufe 2 (unterdurchschnittlich) im Rahmen des Mehrjährigen Wohnraumförderprogramms 2018-2022 des Landes NRW kritisch. Es ist zu befürchten, dass der geförderte Mietwohnungsbau in Herne dadurch zum Erliegen kommt und damit wichtige wohnungswirtschaftliche und städtebauliche Entwicklungen unmöglich gemacht werden. Der Rat der Stadt appelliert daher an die Landesregierung, den Fördererlass kurzfristig zu überprüfen und der Stadt Herne dauerhaft die Förderung des Mietwohnungsbaus nach Mietstufe 3 zu ermöglichen.

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Großstädte weisen im Wohnungsbau in der Tendenz höhere Grundstücks-, Aufbereitungs- und Baukosten auf und sollten grundsätzlich mindestens der Mietenstufe 3 zugeordnet werden. Perspektivisch wäre zu begrüßen, das Ruhrgebiet angesichts seiner komplexen Verflechtungen insgesamt als Wohnungsmarktregion und in der Wohnungsbauförderung entsprechend einheitlich einzustufen. Die Abstufung der Städte Herne und Gelsenkirchen im Mehrjährigen Wohnraumförderungsprogramm 2018-2022 des Landes NRW beruht auf einem Gutachten des Hamburger Beratungsbüros F+B, das in diesem Punkt intransparent ist. Der Grundstücksmarktbericht der NRW.BANK verzeichnet – auf Grundlage der empirica-Preisdatenbank – für die beiden Städte im Zeitraum 2013-2016 steigende Mieten. In der InWis-Preisdatenbank, die dem gegenwärtig in der Erarbeitung befindlichen 4. Regionalen Wohnungsmarktbericht zugrunde liegt, werden sogar deutlich überproportionale Mietsteigerungen sichtbar. Insofern ist die Grundlage, auf der die Abstufung erfolgt, in Frage zu stellen.

Bis zum 31.11.2019 hat das Land NRW eine Übergangsregelung für herabgestufte Gemeinden, wie Herne, erlassen. Die Regelung hat die Anpassung der Mietobergrenze auf den Stand des Vorgängerprogramms zum Inhalt, reduziert jedoch die für die Darlehnshöhe maßgeblichen Pauschalen und Tilgungsnachlässe und führt zu Zinserhöhungen. Spätestens ab 2020 ist zu befürchten, dass der geförderte Mietwohnungsbau durch diese Schlechterstellung zum Erliegen kommt. Angesichts erheblicher sozialer und städtebaulicher Problemlagen und Herausforderungen wäre dies höchst problematisch.

Wir erkennen an, dass auch die neue Landesregierung den verschärften Wohnungsmangel in Nordrhein-Westfalen zum Anlass nimmt, die soziale Wohnraumförderung verlässlich mit Rahmenbedingungen für die gesamte Legislaturperiode auszustatten. Zur Schaffung stabiler, lebenswerter Quartiere ist Neubau, in allen Finanzierungsformen, ebenso notwendig wie ausreichende Anreize zur Bestandsmodernisierung sowie zur Eigentumsbildung zu schaffen.

Das Erfordernis für geförderten Wohnungsbau ergibt sich in Herne weniger aus dem quantitativen Bedarf an zusätzlichem Wohnraum, als aus dem stark überalterten Wohnungsbestand. Der Bedarf zum Neubau von geförderten Mietwohnungen ist insbesondere durch das Fehlen seniorengerechter bzw. barrierefreier Wohnungen (sog. „graue Wohnungsnot“) gegeben. Ein dringendes Erfordernis zur Schaffung von gefördertem Wohnraum ergibt sich aber auch aus dem dramatischen Abschmelzen des Sozialwohnungsbestandes. Der Bestand von Sozialwohnungen mit entsprechenden Belegungsbindungen hat sich in Herne in den letzten 15 Jahren halbiert.

Die Wohnraumförderung hat darüber hinaus auch eine städtebauliche Dimension. Die Stadt verfolgt im Rahmen der Stadterneuerung mit der Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen das Ziel einer städtebaulichen Erneuerung und Vermeidung von Abwertungsprozessen ganzer Stadtteile. Ein wichtiger Baustein ist dabei insbesondere die Verknüpfung mit den Instrumenten der Wohnraumförderung. Durch eine Änderung der Konditionen würde diese Zielsetzung konterkariert.

Die siedlungsräumlichen Gegebenheiten in der eng verflochtenen Kernzone des Ruhrgebiets sprechen gegen eine unterschiedliche Einstufung benachbarter Kommunen. Gerade in den Grenzbereichen lassen sich hinsichtlich Baukosten und Miethöhe oftmals keine Unterschiede zwischen den Städten erkennen. Dass sich die Darlehnskonditionen, die Miethöhe und gewährte Tilgungsnachlässe an der Stadtgrenze ändern, dürfte insbesondere bei überregional tätigen Wohnungsbauunternehmen ein Aspekt der Standortwahl sein. Gleichzeitig müssen lokal tätige Unternehmen (hier insbesondere die kommunalen Wohnungsunternehmen und die Genossenschaften) die Verschlechterung der Förderkonditionen hinnehmen. Dies führt tendenziell zu einer Verzerrung des Marktgeschehens bzw. Schlechterstellung der lokalen Wohnungswirtschaft.

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Daher richtet der Rat der Stadt Herne den dringenden Appell an das Ministerium für Heimat und Kommunales, Bauen und Gleichstellung, angesichts der oben beschriebenen zu befürchtenden Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt die Rückstufung in die Mietenstufe 2 zurückzunehmen und bis zu einer ruhrgebietsweit einheitlichen Regelung die Einstufung in die Mietenstufe 3 zu veranlassen. Unterzeichnet von Udo Sobieski (SPD-Fraktionsvorsitzender). Bettina Szelag (CDU Fraktionsvorsitzende).

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