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Wohnen im Alter.

Wohnen mit Mobilitätseinschränkung

Im Rahmen der Umsetzung inklusiven Lebens, wonach das selbstbestimmte Wohnen ein Grundrecht ist, hat der Fachbereich Soziales nun die Wohnungen, die bisher nur von den älteren Menschen bezogen werden konnten, auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen freigegeben.

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Das heißt, dass in der Regel eine Schwerbehinderung von mindestens 80% und dem Merkzeichen-G vorliegen muss, damit die Betroffenen in diese Wohnungen einziehen können. Zuvor stand dieser öffentlich geförderte Wohnraum nur Senioren ab 60 Jahren zur Verfügung. In Zukunft können von den altersgerechten und barrierefreien Wohnungen auch jüngere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen profitieren.

Allerdings ist die Nachfrage nach diesen Wohnungen deutlich höher als das Angebot. Vor allem Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die ihre bisherige Wohnung aufgeben müssen, haben Schwierigkeiten entsprechende barrierefreie Wohnungen zu finden. Barrierefreie Wohnungen sind nicht die Regel. Zwar müssen heute alle neuen öffentlich geförderten Wohnungen zumindest im Erdgeschoss schwellen- und stufenlos erreichbar sein, im Bestand ist der überwiegende Teil der Wohnungen aber nicht barrierefrei. Die entsprechende Herrichtung ist meist schwierig und sehr kostenintensiv, was viele Eigentümer von einer Umrüstung abhält.

Mit der Neuregelung werden von Seiten des Fachbereichs Soziales die Vorgaben des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen umgesetzt, wonach die soziale Wohnraumförderung und die Sicherung der Zweckbestimmung des geförderten Wohnungsbestandes insbesondere Familien mit Kindern, Schwangere, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen unterstützen sollen.

Der Fachbereich Soziales wird im Bereich der Wohnungsaufsicht versuchen, all die Wohnungswünsche zu koordinieren und im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten entsprechend umzusetzen. Dabei muss aber weiterhin wegen des demografischen Wandels die bedarfsorientierte Ausweitung an altersgerechten und barrierefreien Wohnungen verstärkt werden. Dieses ist gerade für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen überaus wichtig, denn nur so kann ihnen ein selbstständiges Leben in gewohnter Umgebung möglichst lange erhalten bleiben.

Mittwoch, 11. Mai 2016 | Quelle: Stadt Herne