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Eingang des Eva-von-Tiele-Winckler Haus.

Wie Altenpflegeeinrichtungen nun mit den Besuchen umgehen

Weitere Lockerungen in Altenheimen

Die NRW-Landesregierung hat weitere Lockerungen bei Besuchen in Altenpflegeeinrichtungen verabschiedet. Seit Mittwoch (1.7.2020) ist es beispielsweise wieder möglich, dass Bewohner von Angehörigen und Freunden wieder auf ihren Zimmern besucht werden können. halloherne hat sich umgehört, wie in Altenpflegeeinrichtungen mit der neuen Situation umgegangen wird.

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„Wir begrüßen, dass es in kleinen Schritten zurück zur Normalität geht", sagte Margret Springkämper, Hausleiterin des Eva-von-Tiele-Winckler-Hauses: „Jedoch ist es eine Gratwanderung. Wir tun gerade alle ein bisschen so als wäre das Virus weg, aber das ist es nicht. Deshalb halten wir weiterhin die Hygiene-und Abstandregelungen hoch."

Körpertemperatur-Messungen

Dazu gehöre auch die Pflicht, im gesamten Haus einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auch muss bei Besuchern die Körpertemperatur gemessen werden. Ab einem Wert von 37,5 Grad Celsius darf der Zutritt zur Einrichtung nicht mehr gewährt werden.

Die Bewohner sowie Besucher müssen sich auch vor und nach dem Besuch die Hände gründlich desinfizieren, so sei auch körperlicher Kontakt zulässig. Ebenso sind auch Besuche von maximal zwei Personen auf den Zimmern wieder möglich. Im Außenbereich sind sogar Besuche mit maximal vier Personen wieder erlaubt.

„Ich würde sagen, dass 98 Prozent aller Angehörigen sich sehr gut an alle Bestimmungen halten. Unser wichtigstes Ziel ist es, das Virus zum Schutz unserer Bewohner und Angestellten aus unserem Heim herauszuhalten", so Margret Springkämper.

Angehörige handeln verantwortungsbewusst

ASB-Zentrum in Holsterhausen.

So sieht es auch Martin von Berswordt-Wallrabe, Sprecher des Arbeiter-Samariter-Bunds (ASB), der in Herne vier Pflegeeinrichtungen betreibt: „Auch bei uns verhalten sich die Angehörigen sehr verantwortungsvoll. Sie zeigen sich sehr aufgeschlossen und verstehen, dass alle Verkehrungen nur zum Schutz der Bewohner getroffen werden."

Weiter macht er deutlich: „Wir dürfen nicht vergessen, dass gerade die Bewohner von Altenpflegeeinrichtungen zu einer besonders gefährdeten Menschen-Gruppe gehören." Ebenso gelten in den Heimen des ASB die Abstands-und Hygieneregelungen. Die Besucher und Bewohner tragen Masken und müssen sich ebenfalls vor und nach dem Besuch die Hände gründlich desinfizieren.

Obwohl er den Wunsch nach Begegnung sehr gut nachvollziehen kann, sieht er die erweiterten Regelungen nicht durchweg positiv: „Wir hätten uns gewünscht, dass es bei den bisherigen Lockerungen geblieben wäre. Ebenso können die Angehörigen mit den Bewohnern wieder unsere Einrichtungen verlassen, das ist natürlich auch mit Infektions-Risiken verbunden. Aus diesem Grund bevorzugen wir auch weiterhin Besuche in den Besuchsbereichen."

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Martin von Bersworst-Wallrabe.

Die neue Regelung sieht außerdem vor, dass Besuche schriftlich dokumentiert werden müssen, um im Infektionsfall die Rückverfolgung der Kontaktpersonen zu erleichtern. Die NRW- Landesregierung begründet den Schritt zu erweiterten den Lockerungen damit, dass die Zahl der Infektionen in Alten- und Pflegeheimen zurückgegangen ist.

| Autor: Julia Blesgen