Waterkotte baut Personal nach Millionenverlust ab
Vor über vierzig Jahren von Erdwärme-Pionier Klemens August Waterkotte gegründet, ist auch die Herner Waterkotte Wärmepumpen GmbH an der Gewerkenstraße im Zuge der von der Politik eingeleiteten Energiewende wirtschaftlich ins Schlingern geraten. "Umsatzverluste in Millionenhöhe," so Waterkotte-Anwalt Nowak jetzt in einem Gütetermin vor Arbeitsgerichtsdirektor Dr. Dewender, hätten "für einen nicht unerheblichen Stellennabbau" gesorgt. Davon wären nicht nur Leiharbeitnehmer sondern auch fest angestellte Mitarbeiter des Unternehmens betroffen. Eine davon saß jetzt mit Rechtsanwalt Stracke als Klägerin vor dem Arbeitsgericht.
Viereinhalb Jahre betreute die Frau den Empfang des Unternehmens, leitete Kunden und Besucher an die verschiedenen Abteilungen weiter und erledigte dazu noch den Telefonverkehr. Zu kälteren Jahreszeiten ein unangenehmer Job, wie ihr Anwalt dem Gericht neben der Klage gegen die betriebsbedingte Kündigung vom 27. Februar zum 31. März 2015 auch noch eine Klage auf Schmerzensgeld erläuterte. Von einer angeblichen Fußbodenheizung habe seine Mandantin nichts gemerkt, und der Versuch, den Empfangsbereich mit einem für solch ein Unternehmen untypischen Heizlüfter zu erwärmen, habe mit einer durchgeschmorten Steckdose geendet. Das wäre wohl ein Schmerzensgeld von insgesamt 2.200 Euro für die letzten Jahre wert, hatte die nicht erschienene Mitarbeiterin ihrem Anwalt mit auf den Weg gegeben.
Mit Blick in den Terminkalender gab Gerichtsdirektor Dr. Dewender den Anwälten zu bedenken, dass beide Klagen in Kammerbesetzung frühestens im August entschieden werden könnten. Das förderte die Vergleichsbereitschaft, sodass der Richter einen für beide Seiten akzeptablen Vergleich ins Protokoll diktieren konnte. Danach endete das Arbeitsverhältnis der Empfangschefin am 31.März gegen Zahlung einer Abfindung von 5.400 Euro, und beim Schmerzensgeld für jahrelang kalte Füße einigten sich die Anwälte auf 1.100 Euro. Das allerdings unter einem Widerrufsvorbehalt bis zum 21. April, falls es sich beide Seiten noch anders überlegen sollten. (AZ 4 Ca 687/15)