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Schwing vor weiterem Personalabbau

Noch sind es 609 Arbeitnehmer, die bei der Schwing GmbH an der Heerstraße in Crange ihr Geld verdienen. Doch diese Zahl wird sich nach Angaben von Assessor Rosenke vom Arbeitgeberverband und Personalvize Göppert am Dienstag (19.8.2014) vor der Kammer von Arbeitsrichter Kühl wohl in naher Zukunft spürbar nach unten bewegen. Dort hatte Industrie-Techniker L. mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Nagel Kündigungsschutzklage erhoben, weil die Firma den seit 22 Jahren beschäftigten Mann Mitte März wegen angeblichen Arbeitszeitbetruges fristgerecht zum 31. Oktober gekündigt hatte.

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Der 42 Jahre alte Herner hatte sich auf dem Weg zu seinem Arbeitsplatz in Halle 10 angewöhnt, den seiner Meinung nach kürzesten Weg durch die Lackiererei zu nehmen und dort auch das Zeiterfassungsgerät zum Ein-und Ausstempeln zu benutzen. Das, so die Firma nach Überwachung dieser Praxis zwischen dem 7. Januar und Mitte Februar, hätte ihm täglich eine um zwei Minuten verlängerte Arbeitszeit gebracht.

Dazu befragt, räumte Personalvize Göppert ein, dass die Lackiererei tatsächlich zwischen Zugang des Betriebsgeländes und der fraglichen Halle 10 liege. Außerdem, so der Kläger, sei erstens nirgendwo festgeschrieben, wo man stempeln müsse, und zweitens habe sein Meister ihm mittlerweile erklärt, dass er das Zeiterfassungsgerät in der Halle seines Arbeitsplatzes nehmen müsse, was er seitdem auch tue.

Eine Pflichtwidrigkeit? Bei dieser Frage kam die komplette Kammer des Arbeitsgerichts bei einer Zwischenberatung schon arg ins Grübeln, wie Richter Kühl danach mitteilte. Das verbunden mit der Frage, ob der Arbeitgeber im Falle des rechtskräftigen Unterliegens den Kläger auch tatsächlich weiter beschäftigen werde, was Arbeitgeber-Justiziar Rosenke bejahte.

Die Frage des Gerichts danach an den Kläger befasste sich eher mit der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens, das dem Kläger schon vor dem Kammertermin eine bezahlte Freistellung bis Ende Oktober bei einem Monatslohn von 4.240,46 Euro und eine Abfindung von 42.000 Euro brutto angeboten hatte. Immerhin, so die Schwing-Vertreter, habe es bei der letzten Kündigungswelle nach dem Sozialplan gerade mal 600 Euro pro Beschäftigungsjahr gegeben. "Und bei Schwing ist eine Konsolidierung nach wie vor nicht in Sicht und eine personelle Abbauwelle mit Sozialplan und Sanierungs-Tarifvertrag in Vorbereitung."

Die Klägerseite ließ das ziemlich kalt: "Mein Mandant will arbeiten und keine Abfindung," lehnte Rechtsanwalt Nagel ab. Und so behielt Techniker L. seinen Job auch ohne Urteil. Die Firma verpflichtete sich auf dem Vergleichsweg, "an der Kündigung vom 14. März nicht mehr festzuhalten."

Dienstag, 19. August 2014 | Autor: Helge Kondring