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Nur Geimpfte dürfen Traumschiff fahren.

Kolumne von Dr. Gerd Dunkhase von Hinckeldey

Rechte für Geimpfte – keine Sonderrechte

Ich mag die Juristen, deshalb (nicht nur) bin ich mit einer verheiratet. Sie stellen – nicht immer, aber häufig - die richtigen Fragen und reden über etwas, was vielen bei näherer Betrachtung ziemlich fremd ist, nämlich über Rechte.

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Der Gesundheitsminister Jens Spahn lehnt Privilegien für Geimpfte ab, Innenminister Horst Seehofer ein irgendwie gefährliches "Sonderrecht". Der Vorsitzende des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery, will eine ethische Diskussion über Sonderrechte für Geimpfte oder Nachteile für nicht Geimpfte nicht grundsätzlich ausschließen.

Man redet also über Sonderrechte und Privilegien für Geimpfte. Gut, weder Spahn noch Seehofer oder Montgomery sind Juristen. Letztere reden über das Recht, so etwas wie Privilegien und Sonderrechte gibt es in ihrer Denke – eigentlich – nicht.

Derzeit ertragen wir eine Einschränkung unserer Rechte, sogar unserer Grundrechte, weil ja jeder infiziert und ansteckend sein könnte. Geht man aber von der Zahl der Verstorbenen aus und legt eine Letalität von 0,37 Prozent (nach Heinsberg-Studie) zugrunde, müssten ca. 11,5 Millionen Menschen in Deutschland die Infektion bereits überwunden haben und demzufolge immun sein, könnten also weder angesteckt werden noch andere anstecken.

Für mehr als 11 Millionen Menschen trifft also die rechtliche Begründung für die Einschränkungen ihrer Freiheit, die der Staat nur mit sehr guten Gründen und prinzipiell nur für kurze Zeit einschränken darf, schon jetzt gar nicht mehr zu. Obwohl sie am Infektionsgeschehen gar nicht mehr teilnehmen, werden sie gezwungen, eine Maske zu tragen, Abstand zu anderen Menschen zu halten oder in Quarantäne zu gehen. Sicher, derzeit sind mehr als 80 Prozent der wahrscheinlich durch eine asymptomatische Infektion Immunisierten nicht bekannt. Nur ändert das nichts daran, dass für die Gruppe derjenigen, die die Infektion überstanden haben, die rechtliche Begründung für die Einschränkung ihrer Grundrechte hinfällig geworden ist. Mich würde schon interessieren, was die Gerichte entscheiden, wenn jemand nach nachweislich überstandener Infektion versucht, seine Rechte einzuklagen. In diesen Fällen von Privilegien und Sonderrechten zu reden, verrät nach meinem nichtjuristischen Geschmack schon ein etwas merkwürdiges Grundrechtsverständnis.

Es wird nicht mehr lange dauern, dass der größte Teil der Bewohner und auch das Pflegepersonal von Senioreneinrichtungen geimpft ist. Diejenigen, die sich seit Monaten isoliert haben und die jetzt geimpft werden, haben es auch am nötigsten, endlich wieder am Sozialleben teilnehmen zu können. Wenn alle Bewohner durch die Impfung geschützt sind, wie ließe sich dann noch ein Besuchsverbot für Angehörige legitimieren? Ich kann mir nicht vorstellen, dass in diesen Institutionen weiterhin Zugangsbeschränkungen durchgesetzt werden können.

Freilich, wenn diese Rechtslage ins allgemeine Bewusstsein vordringen sollte, könnte durchaus ein Vollzugsproblem entstehen. Wenn immer mehr Geimpfte maskenlos durch die Städte wandeln dürfen, wird das auch die Neigung der Nicht-Geimpften reduzieren, eine Maske zu tragen. Denn, wer wollte oder könnte dann noch den Immunitätsstatus kontrollieren? Nur ändert die Kontrollierbarkeit zunächst mal nichts an der Rechtslage.

Viel eindeutiger noch ist die Situation im privaten Geschäftsleben. So ist die Kreuzfahrtindustrie ein derzeit brachliegender riesiger Wirtschaftszweig. Die Branche ist wie kaum eine andere auf ein Ende der Pandemie angewiesen. Ich halte es für geradezu absurd, dass Kreuzfahrtreedereien auch Nicht-Geimpfte auf ihre Schiffe lassen. So ein Ozeanriese schippert oft mit mehr als 3.000 Menschen an Bord über die Meere. Was würde geschehen, wenn sich bei, sagen wir, 1.500 Personen die Seuche ausbreiten würde und das Schiff unter Quarantäne gestellt würde? Dann würden auch die Geimpften, die mit dem Virus nichts mehr zu tun hätten, unter Quarantäne gestellt. Ziemlich sicher würden sie die Reederei auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Um überhaupt wieder in die Gänge zu kommen, wird sich die Branche unweigerlich auf die Geimpften und Geheilten konzentrieren müssen.

Wie soll es weitergehen mit Theatern und Kinos, mit der gesamten Kulturbranche? Was ist mit der Gastronomie? Sollen sie niemanden mehr unterhalten dürfen, niemanden bewirten, weil sie nicht alle unterhalten oder bewirten dürfen?

Die Verfassung garantiert privaten Unternehmen generell die Freiheit, selbst zu entscheiden, mit wem sie Geschäfte machen und mit wem nicht. Es ist rechtlich unproblematisch, würde ein Wirt Gäste abweisen, die keinen Immunitätsnachweis vorlegen könnten. Wirte dürfen sogar mit dem Hinweis werben: Bier nur für Geimpfte. Schon haben Airlines wie Qantas bereits angekündigt, nur noch Geimpfte zu befördern.

Der Gedanke an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geht dabei weitgehend ins Leere. Es mag sein, dass dies als Diskriminierung empfunden wird. Zwar darf ein Friseur von einer schwarzen Frau nicht deshalb eine höheren Preis verlangen, weil sie schwarz ist. Aber er darf von ihr mehr nehmen, weil sie eine Frau ist. Männer werden beim Friseur immer schon weniger zur Kasse gebeten. Hotels dürfen sogar Kinder ausschließen, Diskotheken dürfen von Männern Eintritt kassieren und Frauen umsonst einlassen. Nur wenn eine Diskriminierung die Menschenwürde berührt, ist sie auch im Privatverkehr grundsätzlich verboten.

Es ist nach meiner Einschätzung blauäugig, den Eindruck zu vermitteln, als würde eine allgemein verfügbare Impfung keine Auswirkung auf den internationalen Austausch und den Reiseverkehr haben. Schon gibt es in der Europäischen Union aussichtsreiche Pläne für die Einführung eines einheitlichen Corona-Impfpasses, mit dem vor allem unbeschränktes Reisen in der EU möglich sein soll. Der griechische Premier Mitsotakis fordert von der EU-Kommission ein einheitliches und in der EU akzeptiertes Impfdokument. Und natürlich wird so auch über einen positiven Anreiz nachgedacht, die Impfbereitschaft zu fördern.

Schön, man mag über eine Impfpflicht für Berufe mit einem besonderen Risiko nachdenken. Ob das allerdings auch zielführend ist, wage ich zu bezweifeln. Allerdings könnte es passieren, dass Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, z. B. ein Krankenhaus verklagen, wenn sie dort von einer nicht geimpften Pflegekraft infiziert werden. In Einrichtungen, wie Seniorenheimen oder Krankenhäusern dürfte es den Trägern kaum zu verwehren sein, Mitarbeiter, die eine Impfung ablehnen, in infektiologisch unproblematische Bereiche, z. B. Lagerräume, zu versetzen.

Natürlich wird das alles ziemlich kompliziert bei Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Das allerdings ist nur eine verschwindend geringe Zahl.

Die gegenwärtige Rechtslage vor allem im privatrechtlichen Bereich stellt für Impfverweigerer einen derartigen Druck dar, dass eine allgemeine Impfpflicht für meine Begriffe obsolet ist. Es wäre aber geradezu eine Katastrophe, diese Rechtslage zugunsten der Impfverweigerer aufzuweichen.

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Die Impfmuffel beanspruchen Sonderrechte und Privilegien, nicht die Geimpften.

| Autor: Dr. Gerd Dunkhase von Hinckeldey