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Stellungnahme

Piraten zur Sperrklausel

Am Dienstag (21.11.2017) hat das Landesverfassungsgericht in Münster der Klage der Piratenpartei NRW gegen die Einführung einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen statt gegeben und die wieder eingeführte Sperrklausel, die mit Zustimmung der großen Parteien vom letzten Landtag verabschiedet wurde, gekippt (halloherne berichtete). dazu nimmt die Piratenpartei Herne Stellug: "Mit der Sperrklausel sollten gerade die kleinen Parteien aus den Räten der Kommunen herausgehalten und mundtot gemacht werden. Dieses hat das Verfassungsgericht jetzt zum zweiten Mal unterbunden, nachdem bereits vor wenigen Jahren die Sperrklausel von 5 Prozent als verfassungswidrig abgelehnt worden war."

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„Durch das Urteil verliert das Land Nordrhein-Westfalen ein Alleinstellungsmerkmal“, so Andreas Prenning, stellvertretende Fraktionsvorsitzender der Piraten-AL Fraktion im Rat der Stadt Herne. „NRW war das einzige Bundesland in Deutschland, dass noch eine Sperrklausel für Kommunalwahlen hatte und so auf undemokratische Weise kleine Parteien ausgrenzte. Dies ist durch dieses Urteil jetzt Geschichte.“

Bernd Schroeder, Fraktionsvorsitzender der Piraten-AL Fraktion im Rat der Stadt Herne: "Dies war ein Urteil, das unter dem Gesichtspunkt der Demokratie nicht anders zu entscheiden war. Die Vielfalt im Rat, die Möglichkeit unterschiedliche Auffassungen in die Diskussion einbringen zu können, das ist Demokratie. Wir nehmen das Urteil mit großer Erleichterung auf, gibt es uns doch die Möglichkeit, unsere engagierte Arbeit im Rat, den Ausschüssen und Bezirksvertretungen auch zukünftig fortsetzen zu können."

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Jürgen Hattendorf, Sprecher der Piratenpartei Herne und Wanne-Eickel betonte: "Ich freue mich über das klare Urteil, mit dem der Verfassungsgerichtshof NRW den großen Parteien zum zweiten Mal gezeigt hat, dass Demokratie auch heißt, sich mit Meinungen anderer inhaltlich auseinandersetzen zu müssen.“

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