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Osterfeuer in Herne
Ostern steht vor der Tür und damit auch die Zeit der Osterfeuer. Für die einen gehören sie zum unverzichtbaren Brauchtum, für die anderen sind sie ein Ärgernis, das die Luft verschmutzt. Osterfeuer dürfen von Karsamstag bis Ostermontag, 30. März bis 1- April 2024, in der Zeit von 18 bis 22 Uhr im Rahmen einer für alle frei zugänglichen öffentlichen Veranstaltung abgebrannt werden. Veranstaltungsberechtigt sind ausschließlich örtliche Glaubensgemeinschaften, eingetragene Vereine oder größere Organisationen.
Zum diesjährigen Osterfest haben 26 autorisierte Veranstalter das Abbrennen eines Osterfeuers beim Fachbereich Umwelt und Stadtplanung angezeigt. Weitere Anzeigen zum Osterfeuer sind jetzt nicht mehr möglich, da die Anzeigefrist bereits abgelaufen ist.
Stadt Herne kontrolliert stichprobenartig
Beim Abbrennen eines Osterfeuers sollte bedacht werden, dass das Verbrennen von pflanzlichen Materialien und Hölzern die Umwelt stark belastet. Je feuchter das Holz ist, umso mehr Schadstoffe werden bei der Verbrennung freigesetzt. In der betreffenden Zeit wird die Stadt Herne stichprobenartig Kontrollen durchführen. Werden dabei nicht angemeldete Feuer festgestellt, fordern die Mitarbeitenden den Veranstalter auf, das Feuer zu löschen. Je nach Größe und Umfang des Feuers wird eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit gegen den Veranstalter erlassen.