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„Geh mir nicht auf den Sack Du A....“

Ohrfeige kostet fristlos den Job

Die beiden Fahrer der Herner Industrie- und Städtereinigungs GmbH Müntefering waren Anfang Juli 2020 auf einer Baustelle in Heiligenhaus bei Velbert verabredet. Der Eine mit Lkw und Anhänger, der Andere ohne Anhänger und deshalb auch schneller am Ziel. Eigentlich, so der Kollege mit Anhänger jetzt vor dem Arbeitsgericht, sollte der Andere auf ihn warten, weil er selbst die Adresse nicht kannte. Als er das Ziel trotzdem gefunden hatte, stellte er den Kollegen zur Rede und erhielt die unstreitige Antwort: „Geh mir nicht auf den Sack Du A....“. Das ließ bei dem seit 28 Jahren bei Müntefering beschäftigten Mitarbeiter nach eigener Darstellung vor Gericht alle Sicherungen durchbrennen, denn er versetzte dem Kollegen mit der flachen Hand eine Ohrfeige. Die Folge war am 21. Juli 2020 die fristlose und außerordentliche Kündigung, gegen die der Mann mit Rechtsanwalt Liebig vor dem Arbeitsgericht Klage erhob.

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Dort warnte Richter Nierhoff bei dieser Vorgeschichte im ersten Gütetermin vor dem verteilten Risiko: „Wie das ausgeht, kann ich Ihnen nicht sagen. Was die komplette Kammer dazu meint, weiß ich nicht, und was möglicherweise eine Kammer des Landesarbeitsgerichts in der möglichen Berufung dazu meint, weiß ich schon gar nicht.“ Vergeblich sein Appell an die Parteien, nach einer Erklärung des Kläger, dass so etwas nie wieder vorkommt, das Arbeitsverhältnis doch noch fortzusetzen. Firmenawalt Dr. Windeln, der allein gekommen war, erklärte, sein einziges mit dem Unternehmen abgesprochenes Angebot sei, das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Kündigungsfrist „aber ohne jede Abfindung“ an einem runden Datum als beendet anzusehen.

Das war der Klägerseite aber einfach zu wenig, habe er doch 28 Jahre lang ohne jede Auffälligkeit seinen Job bei Müntefering ordentlich erledigt, wie der Mittfünfziger noch anmerkte. Jetzt muss das Gericht in Kammerbesetzung Ende Oktober 2020 entscheiden. (AZ 5 Ca 1435/20)

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Firmenanwalt Dr. Windeln war schon einen Tag vorher ebenfalls für Müntefering vor dem Arbeitsgericht erschienen. Dabei ging es um die Abmahnung eines von DGB-Justiziarin Maike Rösmann vertretenen Fahrers vom 8. Mai 2020, weil der Mann beim Reinigen seines Lkw nicht die vorgeschriebene Schutzbrille aufgehabt habe. Das sei Ende 2018 schon einmal passiert, und der Mitarbeiter sei damals mündlich ermahnt worden. Dieses Verfahren konnte Arbeitsgerichtsdirektor Dr. Dewender allerdings nach einer halben Stunde Verhandlung „ruhend stellen“, weil die Parteien schließlich übereinkamen, in außergerichtlichen Gesprächen über einen kürzeren Verbleib der Abmahnung in der Personalakte zu sprechen, die dann möglicherweise schon zum Jahresende 2020 herausgenommen wird. (AZ 4 Ca 1498/20)

| Autor: Helge Kondring