
Kampf um die Millionen hat begonnen
Mitte Mai 2013 wurde er zum ersten Mal fristlos vor die Tür gesetzt. Mitte Oktober 2013 zum sechsten Mal: Jürgen Hellmann, ehemaliger Geschäftsführer des Marien-Hospitals, dessen Kündigungsschutzklage gegen die sechs fristlosen Entlassungen durch das Kuratorium der Stiftung Katholisches Krankenhaus Marien-Hospital Mitte Februar im vollen Umfang vor dem Arbeitsgericht Herne erfolgreich war und sehr wahrscheinlich noch die Berufungsinstanz beim Landesarbeitsgericht in Hamm beschäftigen wird.

Seit der ersten Kündigung sind mittlerweile mehr als zwei Jahre vergangen, und Hellmann hat nach dem Februar-Urteil folgerichtig mit seinem Anwalt Norbert H. Müller im April Klage auf Zahlung der bis dahin aufgelaufenen Monatsgehälter in Höhe von 964.000 Euro (plus Zinsen) erhoben. "Annahmeverzugslohn und nach Meinung der Kammer auch zutreffend," wie Richterin Große-Wilde am Mittwoch (3.6.2015) gleich zu Beginn des Gütetermins rückblickend auf das Urteil ihrer Kammer (AZ 3 Ca 1453/13) vom Februar anmerkte. Die beklagte Stiftung mit Dechant Gröne als Vorsitzendem und Wirtschaftsprüfer Doktorczyk als Stellvertreter war im Gegensatz zu Kläger Hellmann persönlich nicht erschienen und ließ sich durch die Düsseldorfer Anwältin Prinz vertreten.

Die sah sich wegen des noch nicht zugestellten Urteils über die Kündigungsschutzklage Hellmanns nicht in der Lage, zu den finanziellen Ansprüchen etwas zu sagen und behielt sich außerdem vor, "eine Aussetzung des Verfahrens zu beantragen".

Doch soweit wird es wohl nicht kommen, da die Widerklage der Stiftung über die Rückforderung von angeblich Hellmann nicht zustehenden Tantiemen für 2011 und 2012 in Höhe von rund 300.000 Euro ebenfalls noch am Arbeitsgericht anhängig ist.
Darüber sollte eigentlich am 22. September 2015 entschieden werden. Im Einverständnis der Parteien setzte Richterin Große-Wilde jetzt einen neuen Verhandlungstermin für Ende Oktober fest, bei dem über die wechselseitigen Ansprüche von Stiftung und Ex-Geschäftsführer entschieden werden soll. Die bisherige Klagesumme Hellmanns wird sich bis dahin noch Monat für Monat um rund 42.000 Euro erhöhen. (AZ 3 Ca 1094/15)