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Der Inklusionsscheck ist ein neues Förderprogramm.

Förderprogramm für Menschen mit Behinderungen

'Inklusionsscheck' vom Land NRW

Das Land NRW hat mit dem Inklusionsscheck ein Förderprogramm aufgelegt, um Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigteren Zugang zu Veranstaltungen zu ermöglichen, es unterstützt Künstler und Veranstalter, Angebote inklusiv zu gestalten.

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Ausrichtung einer inklusiven Veranstaltung unter Corona-Bedingungen, barrierefreie Umgestaltung der Internetseite eines Vereins, Beauftragung von Dolmetschung in Gebärdensprache - der Inklusionsscheck Nordrhein-Westfalen macht's möglich! Die Landesregierung stellt bis Jahresende 600.000 Euro bereit, um das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung zu stärken.

Mit dem Inklusionsscheck werden gute Ideen und Aktivitäten vor Ort mit 2.000 Euro pro Scheck unterstützt, insgesamt 300 dieser Schecks stehen landesweit bis Ende 2020 zur Verfügung. Gefördert werden können Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die noch in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen stattfinden. Dabei sind natürlich die während der Corona-Pandemie landesweit geltenden Regeln zu beachten.

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Die Antragstellung ist online unter https://www.soziales.web.nrw.de/onlineantrag/programm/1#login problemlos möglich.

| Quelle: MAGS NRW