
Nach Aufruf gegen Vorlage eines Attests mit der Priorität 2
Impfung von chronisch Kranken
Personen mit einer schweren chronischen Erkrankung können bei Vorlage eines entsprechenden Attests mit der Priorität 2 geimpft werden, teilte die Stadt am Montag (22.3.2021) mit. Das ist allerdings erst der Fall, wenn die Impfungen der Priorität 1 abgeschlossen sind und die Personen der Priorität 2 öffentlich dazu aufgerufen werden, Impftermine zu vereinbaren.
Sehr viele Herner haben sich bereits Atteste ausstellen lassen und sie an den städtischen Fachbereich Gesundheit geschickt, in der Hoffnung, dort Impftermine vereinbaren zu können. Auch die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat derzeit viele Anrufe von chronisch Kranken, die gerne Impftermine buchen möchten.
Derzeit können aber noch keine Termine für Personen der Priorität 2 vergeben werden. Deswegen bitten die KVWL und die Stadt Herne alle Personen der Priorität 2, zu warten, bis sie zur Impfung aufgerufen werden. Es ist nicht notwendig, die ärztlichen Atteste beim Gesundheitsamt einzureichen. Auch die Hotline der KVWL oder die städtischen Hotlines können derzeit keine Auskünfte über Impfungen der Priorität 2 geben.
Derzeit noch Über-80-Jährige und bestimmte Berufsgruppen
Derzeit werden ausschließlich die Über-80-Jährigen und bestimmte Berufsgruppen geimpft. Außerdem können Menschen geimpft werden, für die eine spätere Impfung nicht möglich ist, zum Beispiel, weil sie eine Chemotherapie antreten.
Sobald die Impfungen für die Gruppe mit der Priorität 2 vom Land NRW freigegeben werden, werden sowohl das Land als auch die Stadt Herne darüber informieren. Auch das Vorgehen bei der Terminvereinbarung wird dann erklärt.
Wer sich über die Impfreihenfolge informieren möchte, findet die Corona-Impfverordnung auf der Internetseite der KVWL. Wer sich über die Einzelfallentscheidungen für Personen mit besonders seltenen und schweren Erkrankungen informieren möchte, findet hier weitere Informationen.