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Bitte anleinen.

Hunde auf Friedhöfen anleinen

Das Führen von Hunden an der kurzen Leine ist auf den Friedhöfen der Stadt Herne erlaubt. Die städtischen Friedhöfe mit ihrem teilweise parkähnlichen Charakter werden nicht nur von Angehörigen der dort Bestatteten besucht, sondern auch von Spaziergängern. Der Fachbereich Stadtgrün weist darauf hin, dass die Hunde nicht unangeleint oder an langer Leine, sondern an kurzer Leine über die Friedhöfe laufen sollen.

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Mit Blick auf die Wahrung der Würde auf den Friedhöfen bittet die Verwaltung im Interesse aller Besucher um die Einhaltung des Leinenzwangs und die Beseitigung des Hundekots. Das städtische Personal und insbesondere der Kommunale Ordnungsdienst sind berechtigt, im Fall von Verstößen Bußgeldverfahren einzuleiten

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| Quelle: Pressebüro der Stadt Herne