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v.l. Ansgar Montag, Armin Kurpanik, Dagmar Spangenberg-Mades, Hendrik Peueser, OB Dr. Frank Dudda und Erich Leichner.

Netzwerk richtet Hilfsfonds ein

'Herne solidarisch'

Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda stellt den Hilfsfonds „Herne solidarisch“ vor. Durch die gemeinsame Aktion des Vereins „Herne hilft“, der Schuldnerberatung, des Deutschen Roten Kreuzes Herne, des Caritasverbands Herne, des Zeppelin- Zentrums und des städtischen Ehrenamtsbüros sollen Hernerinnen und Herner unterstützt werden, die auf Grund der steigenden Energiepreise in diesem Winter eventuell finanziell ans Limit kommen.

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„Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger unterstützen, die keine Sozialleistungen bekommen, aber durch die steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten stark belastet werden“, sagt Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda am Donnerstag (22.9.2022) bei der Vorstellung des Projekts. Dabei setzt das Hilfsangebot auf ein starkes Netzwerk aus Sozialverbänden und bestehenden Anlaufstellen für Hilfesuchende.

Hilfsfonds mit Sockelbeitrag ausgestattet

Der Hilfsfonds ist mit einem Sockelbeitrag ausgestattet, er soll durch das Werben um weitere Spenden aber noch wirkkräftiger und handlungsfähiger werden. Aus diesem Grund richtet sich der Oberbürgermeister an die Herner, deren finanzielle Situation eine Spende zulässt: „In diesem Winter werden wir uns in Herne wieder unterhaken müssen, damit in diesen schwierigen Zeiten keiner alleingelassen wird. Bei all denjenigen, die sich finanziell an dem Projekt beteiligen, möchte ich mich bereits heute bedanken.“

Das Ehrenamtsbüro der Stadt Herne unterstützt den Verein „Herne hilft“ bei der Bearbeitung der Anträge. „Wir haben so die Strukturen, die die schnelle Bearbeitung garantiert. Das gesamte Netzwerk verfügt über hohe Kompetenz“, so Erich Leichner, ehemaliger Bürgermeister der Stadt Herne und Vorstand des Vereins „Herne hilft“

Um in Notsituationen schnell und unbürokratisch helfen zu können, hat der Verein „Herne hilft e.V.“ ein Spendenkonto bei der Sparkasse Herne, unter dem Stichwort „Herne solidarisch“, eingerichtet: DE63 4325 0030 0001 0555 24. Es kann ab sofort gespendet werden. Die gesammelten Spenden werden anhand eines Kriterienkatalogs an antragstellende Personen ausgezahlt, die nachweisen können, dass sie in eine Notsituation geraten sind.

Hier können Anträge gestellt werden

  • Bei der DRK Geschäftsstelle an der Harkortstraße 29. Montag bis Mittwoch: 8 bis 15 Uhr, Donnerstag: 8 bis 16:30 Uhr und Freitag: 8 bis 13:30 Uhr.
  • Beim DRK Kleiderladen an der Hauptstraße 210. Montag bis Mittwoch 10 bis 14 Uhr.
  • Caritasverband an der Castroper Straße beim Energiesparservice & Möbelhof. Montag bis Mittwoch: 9 bis 16 Uhr, Donnerstag: 9 bis 18 Uhr und Freitag: 9 bis 16 Uhr.
  • Zeppelin-Zentrum an der Zeppelinstraße 1. Montag: 9 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr, Dienstag und Mittwoch: 8:30 bis12:30 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr, Donnerstag: 9 bis12:30 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie Freitag: 8:30 bis 12 Uhr.
  • Schuldnerberatung Herne an der Overwegstraße 31. Montag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr sowie Freitag: 9 bis 12 Uhr.
  • Ehrenamtsbüro Stadt Herne am Friedrich-Ebert-Platz 2. Montag bis Freitag:8 bis 18 Uhr (ausschließlich Pforte).

Den Antrag findet man auch online und kann diesen ausgefüllt bei den Kooperationspartnern einreichen oder direkt an den Verein „Herne hilft e.V.“, Schulstraße 16, 44623 Herne, schicken.

Anträge auf Nothilfe können ab dem 1. November 2022 bei den Kooperationspartnern gestellt werden und liegen dort auch aus. Zusätzlich dazu ist der Antrag online zu finden. Grundsätzlich muss der Antrag ausgefüllt und abgegeben werden. Mit dem jeweiligen Antragstellenden wird Kontakt aufgenommen und einzelfallabhängig entschieden. Es wird darum gebeten, nach Antragstellung auf die Kontaktaufnahme durch „Herne hilft“ zu warten.

Nach diesen Kriterien wird entschieden

  • Grundsätzlich muss eine akute Notsituation vom Antragstellenden zum Beispiel durch offiziellen Schriftwechsel nachgewiesen werden.
  • Die individuellen Einkommensverhältnisse müssen belegtwerden.
  • Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) unddem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) sind in derRegel nicht antragsberechtigt, da zum Teil Nebenkosten abgedeckt werden.
  • Dauerhafte Bedarfe können über den Solidaritätsfonds nicht abgedeckt werden.
  • Eine Auszahlung der Gelder erfolgt nicht an Hilfesuchende.
  • Jeder Antrag wird einzelfallabhängig geprüft.
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Diese Leistungen stehen kraft Gesetzes zu

Bevor ein Antrag bei „Herne hilft“ gestellt wird, wird darum gebeten, sich bei den Kooperationspartnern beraten zu lassen. Darüber hinaus gibt es unter folgenden Nummern Informationen zu staatlichen Hilfsangeboten: Fachbereich Soziales der Stadt Herne: 02323/161647 oder JobCenter Herne: 02325/637300. Anfragen können per E-Mail gestellt werden.

| Quelle: Stadt Herne