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Hartnäckiger Einkäufer fristlos entlassen

Die Gründe, die am 12. September 2017 zur fristlosen Entlassung eines seit fast zwei Jahrzehnte bei der St. Elisabeth-Gruppe tätigen Verwaltungsangestellten führten, blieben trotz Aufforderunge des Arbeitsgerichts in zwei Terminen, beim Vortrag dazu konkreter zu werden, vage. Eine fristlose Kündigung auch mit einer sozialen Auslauffrist bis zum 31. März 2018 sei damit nicht zu rechtfertigen, so Arbeitsrichterin Bollig, deren Kammer schließlich der „Feststellungsklage“ des von Rechtsanwalt Norbert H. Müller vertretenen Mitarbeiters stattgab.

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Der 58-Jährige war auch zuständig für Verhandlungen mit den Lieferanten von Medikanten an die Elisabeth-Gruppe. Bei insgesamt sieben Lieferanten keine leichte Aufgabe, zumal der Mann das ganze System straffen wollte, um bei Verhandlungen über Rabatte günstigere Verträge zu erreichen. Bei einem dieser Gespräche mit einem Vertragspartner soll der Kläger angeblich gefragt haben, ob es zwischen Lieferant und Geschäftsführung irgendwelche Absprachen gebe, von denen er nichts wisse.

Dafür konnte die Arbeitgeberin allerdings keine Beweise vorlegen, und eine externe Beschwerde darüber gab es auch nicht. Gleichwohl legte die von Rechtsanwalt Dr. Wegmann und Personalleiterin Dr. Westhoff vertretene Arbeitgeberin das alles so aus, als habe der Mitarbeiter dem externen Gesprächspartner Mauschelei mit der Gruppe unterstellt. Vor Gericht räumte Anwalt Dr. Wegmann durchaus Beweisprobleme ein, „wenn Äußerungen so über Eck' laufen“, wie im konreten Fall wohl geschehen. Es sei in der Gerichtsverhandlung aber doch deutlich geworden, „dass wir uns vom Kläger trennen wollen.“ Deshalb auch die Anregung, sich auf dem Vergleichsweg auch unter Einbeziehung einer Abfindung zu trennen.

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Klägeranwalt Müller: „In solchen Fällen sagen wir niemals nie, aber perspektivisch sollten wir über Maßnahmen zur Fortsetzung (des Arbeitsverhältnisses) reden.“ Die Kammer gab schließlich der Klage statt. Klägeranwalt Müller erläuterte anschließend auf dem Gerichtsflur noch, dass genau der Lieferant, mit dem sein Mandant damals verhandelt habe, kurz darauf mit der Elisabeth-Gruppee einen günstigeren Liefervertrag abgeschlossen habe. (AZ 6 Ca 1958/17)

| Autor: Helge Kondring