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Das Hallenbad Eickel: Wird es nochmal saniert und wieder eröffnen? Die Bürgerinitiative hat nun auf ein neues Förderprogramm aufmerksam gemacht.

Initiative sieht sich in ihren Bemühungen bestätigt

Hallenbad: Neues Förderprogramm möglich

Die Initiative „Wiederinbetriebnahme Hallenbad Eickel“, die derzeit wieder Unterschriften für das zweite Bürgerbegehren sammelt (halloherne berichtete), macht in einer Pressemitteilung auf ein neues Förderprogramm aufmerksam. „Das ist eine einmalige Gelegenheit. Unsere Argumentation für das Hallenbad spiegelt sich in der Programmbeschreibung eindeutig wider. Zeitgemäß, nachhaltig und Ressourcen sparend, wichtig für den Stadtteil“, heißt es dazu.

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Das Förderprogramm des Bundes nennt sich Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“. Darin heißt es: „Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluss des Bundeshaushalts 2022 Programmmittel in Höhe von 476 Millionen Euro für das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur vorgesehen. Die Mittel sind erstmals im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds veranschlagt.“ Der Bundesanteil für jede einzelne Förderung beträgt zwischen einer und sechs Millionen Euro. Zuletzt hielten sowohl die Stadt, als auch die Initiative an ihren unterschiedlichen Rechnungen zu einer möglichen Sanierung fest (halloherne berichtete).

Abbau des bestehenden Sanierungsstaus

Weiter steht im Text des Förderprogramms: „Es sind Jahresraten bis 2027 vorgesehen, um eine Förderung überjähriger investiver Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel zu ermöglichen. Die Projekte sind zugleich von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune.“ Damit unterstützt der Bund die Kommunen beim Abbau des bestehenden Sanierungsstaus bei diesen Einrichtungen, insbesondere bei Schwimmhallen und Sportstätten.

Die zu fördernden Projekte müssen zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude beitragen. Sie müssen deshalb den energetischen Anforderungen mit dem Ziel der deutlichen Absenkung von Treibhausgasemissionen genügen. Sie sollen ferner vorbildhaft hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sein. Darüber hinaus müssen sie über ein hohes Innovationspotenzial zur energetischen Sanierung der sozialen Infrastrukturen verfügen. Mit Blick auf die Steigerung der Resilienz sind insbesondere die kommunalen Infrastrukturen gefragt und müssen mit gutem Beispiel vorangehen.

Noch ist das Hallenbad zu - und das seit mehreren Jahren.

Gegenstand der Förderung sind kommunale Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Ein Schwerpunkt soll bei Schwimmhallen und Sportstätten liegen, da hier ein besonderer Instandsetzungsrückstand gesehen wird. Die zu fördernden Einrichtungen sollen eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort haben und müssen daher für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Mit Blick auf die beabsichtigten Klimawirkungen des Programms kommen als Fördergegenstände grundsätzlich nur Gebäude im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes in Betracht.

Sanierung und Modernisierung wird gefördert

Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung der fördergegenständlichen Einrichtungen, die in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen („klimafreundlicher Gebäudebetrieb“) und nur geringe Ressourcenverbräuche erfordern („klima- und ressourcenschonendes Bauen“). Das bedeutet: Bestandsgebäude sind grundsätzlich zu erhalten. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Dies kann dann der Fall sein, wenn dies im Vergleich zur Sanierung die nachweislich deutlich wirtschaftlichere und mit Blick auf den Klimaschutz effektivere Variante ist. Bauliche Erweiterungen der zu sanierenden Einrichtungen können nur gefördert werden, wenn diese zwingend notwendig sind. Dafür müssen einige Standards eingehalten werden.

Der Förderantrag muss samt Projektskizze und Anlagen bis zum 30. September 2022, 24 Uhr, online beim Bundesinstitut für Bau, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eingegangen sein. Der Zugang ist hierfür ab Montag, 15. August 2022, möglich.

Initiative steht unterstützend zur Verfügung

Die Initiative schreibt dazu: „Jetzt stehen die von der Initiative zum Erhalt des Hallenbades Eickel in Aussicht gestellten Fördermittel zur Verfügung. Für die geforderte Projektskizze steht die Initiative mit ihrem Architekten Jürgen Köhne ehrenamtlich und kostenlos unterstützend zur Verfügung. Mit einer Förderung bis zu sechs Millionen Euro für das Hallenbad Eickel kann zeitnah ein Multifunktionsbad in Angriff genommen werden, welches die bestehende Misere im Bereich des Schul- und Vereinsschwimmen in Herne nachhaltig löst.“

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Weiter heißt es von den Mitgliedern um Horst Schröder und Architekt Jürgen Köhne: „Notwendige Mittel lassen sich durch Einsparungen an anderer Stelle und Schließung überalterter Kleinschwimmhallen generieren. Mit der Ausarbeitung für die Antragstellung sollte sofort begonnen werden.“

Das Hallenbad Eickel von außen.
| Quelle: Initiative Wiederinbetriebnahme Hallenbad Eickel