halloherne.de

lokal, aktuell, online.

2006 bewilligte WM-Förderung

Fussballverband erstattet Land 315.000 Euro

Ein Jahr vor der Fussball-Weltmeisterschaft 2006 bewilligte das Land NRW über die Bezirksregierung Arnsberg dem Fußball- und Leichtathletiverband Westfalen (FLVW) „eine Zuwendung in Höhe von 3.277.228 Euro für den Neubau eines Qualifizierungszentrums mit Auditorium sowie Verwaltungsräumen und Speisesaaal einschließlich Modernisierung der Küche sowie der alten Eingangshallen in der Sportschule Kaiserau.“

Anzeige: Osterbrief

Dieser Ausbau des Athletenhauses sollte vor allem die Unterkunft der antretenden Nationalmannschaften sichern. Die Höhe des Zuschusses brachte das Land nicht nur in Konflikt mit dem Landesrechnunghof sondern führte das Land auch vor die Schranken der Verwaltungsgerichtsbarkeit, nachdem der Landesrechnungshof eine Rückforderung 280.213 Euro plus 45.216 Euro Zinsen durchgesetzt hatte, gegen die der FLVW Klage einreichte. Allein die Rückforderungsbescheide seien verspätet ergangen, hatte der Verband argumentiert. Eine Auffassung, der das Verwaltungsgericht Gelenkirchen auch folgte, das am 18. Mai 2016 auf fast 30 Urteils-Seiten begründete und auch die Berufung nicht zuließ (AZ 4 K 5265/13). Das Land reagierte mit einer erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster, das den Prozess auf Mittwoch (20. Mai 2020) terminierte.

Nach immerhin 15 Jahren folgte dann am Dienstag (19.5.2020) die Überraschung. Niemand der Beteiligten musste nach Münster anreisen, weil der 4. Senat mit den Parteien wohl in einem voraufgegangenen Erörterungstermin die Risikolage erörtert hatte. Und danach schien eine Verspätung der Rückforderungsbescheide wohl vom Tisch zu sein. Der Fußballverband FLVW zog daraus die Konsequenzen und erklärte sich bereit dem Land 270.155 Euro statt der zurückgeforderten 280.213 Euro der Förderung sowie 44.558 Euro Zinsen statt der zurückgeforderten 46.216 Euro zu erstatten. Eine mündliche Verhandlung mit Urteil hätte dem FLVW bei einem Streitwert von über 326.000 Euro noch wesentlich höhere Kosten beschert.

Anzeige: Glasfaser in Crange

Der bis Oktober 2013 mehrfach geänderte Zuwendungsbescheid konnte auch erst deshalb von der Justiz geprüft werden, weil die Änderungen „wegen weiterer versehentlich übersehenen Beanstandungen des Landesrechnungshofs“ zustande gekommen waren. So hatte beispielsweise „eine zwischenzeitlich eingetretene Änderung der Vorsteuerabzugs-Berechtigung des FLVW“ 2007 zur Folge, dass nur noch Netto-Kosten förderungsfähig waren. Damit sank die Bemessungsgrundlage auf 4,2 Millionen Euro und reduzierte die Landeszuwendung auf knapp drei Millionen Euro, die dann auch „in der Folgezeit tatsächlich ausgezahlt wurden.“ Weitere Verzögerungen hatte es bei der Prüfung der Verwendungsnachweise gegeben, weil der Fußballverband „aufgrund der Insolvenz des Generalbauunternehmer und der zum Teil noch auszuführenden Mängelbeseitigungsarbeiten keine Gesamtabrechnung vorlegen konnte.“ Und so wurde es schließlich 2020 und nach 15 Jahren einen Tag vor dem entscheidenden Termin zur überraschenden Einsicht beim FLVW, die Flucht nach vorn anzutreten und die Rückforderung weitestgehend zu erfüllen. (AZ 4 A 1420/16)

| Autor: Helge Kondring