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Flora Marzina: Schmidts Kündigung aufgehoben

Die 3. Kammer des Herner Arbeitsgerichts unter Vorsitz von Nadia Große-Wilde hat am Dienstag (12.7.2016) die fristgerechte und angeblich betriebsbedingte Kündigung von Haustechniker Jurij Schmidt, ausgesprochen am 28. Januar mit Wirkung zum 31. März, aufgehoben. Schmidt, der zusammen mit seinem Kollegen Jörg Krüger die Bereiche technischer Dienst und Hausmeisterdienst im Senioren-Wohnpark Flora Marzina abdeckte, ist gleichzeitig Stellvertreter des Betriebsratsvorsitzenden Jörg Krüger. Der hatte ebenfalls die fristgerechte Kündigung bekommen, die Ende August von der 1. Kammer in Herne verhandelt wird. Kündigungsgrund für Arbeitgeber MK-Kliniken AG Berlin in beiden Fällen war der ersatzlose Wegfall beider Arbeitsplätze durch die vollständige Stilllegung von Haustechnik / Hausmeisterdienst und Vergabe dieser Aufgaben an eine Fremdfirma. Doch an dieser Version hatten die Betroffenen, die mit Rechtsanwalt Blömke Kündigungsschutzklage erhoben, erhebliche Zweifel, die jetzt auch die Kammer von Richterin Große-Wilde MK-Anwalt Naujoks noch einmal zu bedenken gab.

Darin auch bestärkt von schriftlichen Ausführungen des Klägeranwalts, der an mehreren konkreten Beispielen den Nachweis führen wollte, dass eine ganze Reihe von Aufgaben seiner beiden Schützlinge nach wie vor im Hause erledigt werden müssten und von der Fremdfirma überhaupt nicht wahrgenommen werden könnten. Deshalb sei die Bereitschaft seines Mandanten Schmidt, sich mit der Gegenseite über eine Vergleichslösung mit Ausscheiden gegen Zahlung einer Abfindung zu unterhalten, auch nicht besonders groß, beantwortete Rechtsanwalt Blömke eine entsprechende Frage des Gerichts. MK-Anwalt Naujoks reagierte auf die Aufforderung des Gerichts, "dass jetzt mal einer aus der Deckung kommen muss," mit dem Angebot einer doppelten Regelabfindung, nach achtjähriger Betriebszugehörigkeit immerhin 18.000 Euro brutto. Und so musste die Kammer nach dem Nein des Klägers in die Beratung. Das erstinstanzliche Urteil: Erstens Aufhebung der Kündigung zum 31. März und zweitens die Verpflichtung der Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen. Für diesen Fall hatte MK-Anwalt Naujoks schon vorher angekündigt, dass "die Fremdvergabe nicht aufgehoben wird, weil es sich um eine rein unternehmerische Entscheidung aus wirtschaftlichen Gründen handelt." Damit ist der Gang in die Berufung zum Landesarbeitsgericht in Hamm vorgezeichnet. (AZ 3 Ca 243/16) Text: Helge Kondring

Dienstag, 12. Juli 2016 | Autor: Helge Kondring