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Professor Reiner Tillmanns.

Der neutrale Staat

In den Räumen der Islamischen Gemeinde Röhlinghausen findet am Sonntag, 28. Juni 2020, 12 Uhr, die nächste Veranstaltung zum Förderprogramm KOMM AN NRW statt, zu der alle Interessierten eingeladen sind. Das Thema an diesem Tag - Der neutrale Staat - behandelt den Artikel 4 des Grundgesetzes Absatz 2: Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. An diesem Tag wird den Gästen ein Mittagessen gereicht.

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Referent ist Prof. Dr. Reiner Tillmann. Mit ihm beleuchten die Teilnehmer, wie es mit der Ausübung der Religionsfreiheit wirklich aussieht. Wie verfassungskonform ist oder bleibt unsere Gesellschaft wenn viele Verbote auf eine Religionsgemeinschaft zugeschnitten oder erlassen werden? Kopftuchverbot in den Schulen, Minarettverbot , Schächtungsverbot, Burkini-Verbot, Verbot von Kruzifix. Die Religionsfreiheit gilt für alle Bürger. Es gibt hinsichtlich der Religion, wie auch sonst nicht, zweierlei Recht. Das schließt auch Verbote aus, die sich gezielt gegen bestimmte Religionen richten. Aber gleichgültig ist die Religion für den Staat nicht, denn sie trägt zum Zusammenhalt der Gesellschaft bei. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht, dem Staat eine „fördernde Neutralität“ gegenüber Religionen und Weltanschauungen nicht nur erlaubt, sondern nahegelegt.

Die Islamische Gemeinde hat zum Förderprogramm KOMM AN NRW eine Reihe von Veranstaltungen organisiert, zu denen alle Bürger eingeladen sind. „Die persönliche Begegnung ist durch nichts zu ersetzen und hat das Ziel gefährliche Vorurteile abzubauen und Stereotypen zu beseitigen. Dazu wird mehr Wissen benötigt, als man denkt. Wir als Gemeinde möchten gerne mit diesen Angeboten unseren Mitmenschen die Möglichkeit der persönlichen Begegnung ermöglichen“, sagt Tuncay Nazik von der Islamischen Gemeinde.

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Da die Veranstaltung im Gebetsraum der Gemeinde stattfindet, werden Besucher gebeten, ihre Schuhe beim Eingang auszuziehen.

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  • Sonntag, 28. Juni 2020, um 12 Uhr
| Autor: Tuncay Nazik