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Busfahrer wegen 0,5 Promille gekündigt

Herten / Herne / Recklinghausen. Ein Busfahrer im Öffentlichen Personennahverkehr mit fast 0,5 Promille im Blut? Das geht überhaupt nicht, meinten die Verantwortlichen der Vestischen am 2. Juli 2014, nachdem sie Fahrer F. vor Antritt seines zweiten Einsatzes an dem Tag zum Alkoholtest auf dem Betriebshof gebeten hatten, weil der Tourenleiter Alkohol geschnuppert hatte. Das Ergebnis mit fast 0,5 Promille fiel für den Mann so negativ aus, dass er gebeten wurde, zur eigenen Entlastung noch einen zweiten Test abzuwarten. Doch als es soweit war, war F. verschwunden, und auch die eingeschaltete Polizei traf ihn zuhause nicht an.

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Und da für Busfahrer die 0,0-Grenze gilt, während die relative Fahruntüchtigkeit bei 0,3 Promille anfängt, leitete die Vestische, jetzt vor dem Arbeitsgericht Herne durch Personalleiter Pietsch und Rechtsanwalt Saul vertreten, die fristlose Kündigung ein. Dazu musste das Integrationsamt in Münster eingeschaltet werden, weil der jetzt mit Rechtsanwalt Riepenhoff klagende Fahrer zu 30 Prozent schwerbehindert ist. Münster äußerte sich nicht und ließ die Frist zur Stellungnahme verstreichen. Die Vestische kündigte am 28. Juli 2014 fristlos.

Vor Richterin Rohkämper-Malinowski schilderte Anwalt Riepenhoff jetzt die Version seines Mandanten. Der habe vor Dienstantritt noch Odol-Mundspray für seinen Atem genommen, wobei das Spray möglicherweise wie Alkohol gewirkt habe. Wie bitte, fragte Arbeitgeberanwalt Saul, das Mundspray habe er höchstens genommen, damit niemand den Alkoholgeruch bemerkt. Bei diesem Stand des Verfahrens erübrigte sich die Frage des Gerichts nach der Möglichkeit einer gütlichen Einigung. Jetzt wird Ende November in Kammerbesetzung verhandelt, wobei der zum Gütetermin noch nicht geladene Kläger F. dann persönlich erscheinen muss. (AZ 1 Ca 1941/14)

Freitag, 29. August 2014 | Autor: Helge Kondring