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OB Dr. Frank Dudda nimmt Stellung zum Urteil des OVG Münster.

Stellungnahme des Oberbürgermeisters zum Urteil des OVG Münster

Bauvorhaben an der Bergstraße

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat ein Urteil zur Klage bezüglich der Genehmigung eines Baus an der Bergstraße gefällt. Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda nimmt dazu Stellung. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat auf die Berufung der Stadt Herne mit Entscheidung von Donnerstag (26.10.2023) das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 27. April 2023 geändert und die Klage des BUND NRW e.V. gegen die für das Bauvorhaben an der Bergstraße 63c in Herne erteilten bauaufsichtlichen Genehmigungen (Baugenehmigung und Bauvorbescheid) abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht hat sich am 28. Juni 2023 einen eigenen Eindruck der Örtlichkeit verschafft und ist – anders als das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zuvor – zu dem Ergebnis gelangt, dass das Bauvorhaben nicht im sogenannten bauplanungsrechtlichen Außenbereich liegt, sondern innerhalb eines in Zusammenhang bebauten Ortsteils, dem sogenannten Innenbereich. Wegen dieser Zuordnung hat das Oberverwaltungsgericht die Verletzung umweltbezogener Rechtsvorschriften verneint und auch keine Unvereinbarkeit mit den Festsetzungen des Landschaftsplans angenommen. Da es sich bei der Zuordnung des Baugrundstücks um eine Tatsachenfrage handelt, ist auch die Revision gegen das Berufungsurteil nicht zugelassen worden.

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Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda nimmt dazu wie folgt Stellung: „Wir sind froh, dass das OVG Münster unsere Rechtsauffassung bestätigt hat. Einen bitteren Beigeschmack hat der Vorgang dadurch erhalten, dass die Verwaltung durch Gerüchte und voreilige Schlussfolgerungen insgesamt in Misskredit gebracht und städtische Mitarbeitende öffentlich vorverurteilt worden sind. Der Vorgang hat exemplarisch gezeigt, dass es im Einzelfall natürlich unterschiedliche Rechtsauffassungen zu einem Bauprojekt geben kann. Eine so nicht gekannte Skandalisierung eines Vorhabens darf es aber nicht geben. Am Ende muss uns allen in Herne klar sein: Wir können unsere Stadt nur gemeinsam voranbringen und entwickeln. Dazu gehört die aufrichtige, transparente Zusammenarbeit zwischen Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung.“

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Freitag, 3. November 2023 | Quelle: Stadt Herne