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Kein Schwimmen ohne 2G und negativen Schnelltest: Wie hier im Bild das Wananas, betrifft es auch die weiteren Schwimmbäder sowie Fitnessstudios und Sport in Innenräumen.

Schwimmbäder, Fitnessstudios und Co. nun mit 2G-plus-Regel

Ausnahmen der Maskenpflicht reduziert

Die NRW-Landesregierung setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen zur notwendigen Kontaktreduzierung und Eindämmung der Pandemie in Nordrhein-Westfalen um. Dazu hat sie die Coronaschutzverordnung entsprechend angepasst. Zur weiteren Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten und der Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur treten ab Dienstag, 28. Dezember 2021, weitere zielgerichtete Maßnahmen in Kraft, die das Infektionsgeschehen bremsen und insbesondere die weitere Ausbreitung der Omikron-Variante eindämmen sollen.

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Ab Montag, 28. Dezember 2021

Wegen der deutlich höheren Aggressivität der Omikron-Variante werden die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert. Bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten können keine Masken getragen werden – hier müssen immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.

'Große Herausforderungen'

Der Chef der Herner Bädergesellschaft, Lothar Przybyl, sagt auf Nachfrage von halloherne dazu: „Es ist für den Gesundheitsschutz absolut sinnvoll. Jedoch ist es wieder einmal kurzfristig verkündet worden und stellt uns damit über die Feiertage vor entsprechend große Herausforderungen.“

Przybyl weiter: „Dazu gehört die Mitarbeiter zu informieren, Aushänge sowie die Facebook- und Internetseite anzupassen, die Gäste zu informieren, das Kassenpersonal anzuweisen sowie die Kursteilnehmer für Schwimmunterricht und Aquafitness zu unterrichten.“ Die ganze Änderung sei überraschend gekommen, so der Geschäftsführer weiter.

Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene

Dazu gelten, wie die bereits bekannten geltenden Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, nun aufgrund der Ausbreitung der Omikron-Variante weitere Beschränkungen der Kontakte auch für Geimpfte und Genesene. Daher sind ab dem 28. Dezember 2021 private Zusammenkünfte im Innen- wie Außenbereich von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen (allerdings ohne Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Hausständen) erlaubt. Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die strengeren Bestimmungen fort und neben dem eigenen Hausstand dürfen nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen.

Auch der MPK-Beschluss zum Zuschauerverbot bei Großveranstaltungen wird eins zu eins für Nordrhein-Westfalen übernommen. Überregionale Großveranstaltungen können damit nur noch ohne Zuschauer stattfinden. Bei anderen Veranstaltungen gelten Kapazitätsgrenzen und eine Höchstzahl von 750 Zuschauern.

Freitag, 24. Dezember 2021 | Autor: Land NRW/ Marcel Gruteser