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Einschulung.

Anmeldungen an Grundschulen für 2020/2021

Kinder, die im Schuljahr 2020/ 2021 schulpflichtig werden, müssen in der Woche von Montag bis Freitag, 7. -11. Oktober 2019, in den Grundschulen angemeldet werden. Schulpflichtig werden alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2013 bis zum 30. September 2014 geboren worden sind. Kinder, die später geboren worden sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Grundschule aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass sie schulfähig sind.

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Das bedeutet, sie erfüllen die körperlichen und geistigen Voraussetzungen und sind auch in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt. Diese Kinder werden mit der Aufnahme in die Grundschule schulpflichtig. Die Entscheidung darüber trifft die jeweilige Schulleitung. Dabei berücksichtigt sie das Gutachten der Schulärzte.

Kinder, die bisher vor der Einschulung zurückgestellt wurden, müssen erneut angemeldet werden.

Erziehungsberechtigte können ihre Kinder nur persönlich im Dienstzimmer der Schulleitung an der gewünschten Grundschule anmelden. Die Kinder müssen nicht dabei sein. Um sie kennen zu lernen, vereinbart die Schulleitung einen separaten Termin. Am Montag, 7. Oktober, sind Anmeldungen von 8-10 Uhr und von 14-16 Uhr möglich. Dieser Termin ist vorwiegend für Berufstätige geeignet.

Von Dienstag, 8. Oktober, bis Freitag, 11. Oktober 2019, ist die Anmeldung jeweils von 8 -10 Uhr möglich. Dabei muss das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde vorgelegt und der ausgefüllte Anmeldebogen abgegeben werden.

Donnerstag, 29. August 2019 | Quelle: Stadt Herne