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Die SPD-Bundestagsabgeordnete Michelle Müntefering.

Stellungnahme von Michelle Münterfering

Änderung des Zwangsversteigerungsgesetzes

Zur Änderung des Zwangsversteigerungsgesetzes erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Michelle Müntefering:

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„Der gestrige Beschluss des Bundestages zur Änderung des Zwangsversteigerungsgesetzes ist gut für Herne und Bochum. Auch bei uns gibt es Beispiele dafür, dass Schrottimmobilien ersteigert werden, um das schnelle Geld zu machen. Für eine Änderung dieser Regelung haben sich die SPD-Abgeordneten aus dem Ruhrgebiet direkt beim Bundesjustizminister eingesetzt. Kommunen erhalten jetzt ein effektives und unbürokratisches Instrument, um diese missbräuchliche Praxis zu beenden.

Im Zuge eines Zwangsversteigerungsverfahrens haben Gemein- den nun das Recht, einen Antrag auf gerichtliche Verwaltung zu stellen, wenn sie befürchten, dass das Zwangsversteigerungsverfahren in krimineller Absicht benutzt wird. Mit der gerichtlichen Verwaltung wird den neuen Eigentümern die Verwaltungsbefugnis entzogen. Etwaige Mieteinnahmen sind zunächst an diese gerichtlich bestellte Verwaltung zu zahlen und werden durch sie verwahrt. Mit dieser neuen Regelung können Herne und Bochum der Problemlage Schrottimmobilien wirksamer entgegentreten. Es wird häufiger und schneller zum Abriss oder - wo noch möglich – zur Sanierung kommen. Das fördert die Lebensqualität in unseren Stadtteilen und kann im besten Fall auch neuen Wohnraum schaffen.“

Hintergrund

Zum Hintergrund heißt es in der Mitteilung: „Problem- oder Schrottimmobilien sind Immobilien mit erheblichen baulichen Missständen, die von den Eigentümern jedoch nicht saniert und instand gehalten werden. Können diese Eigentümer ihre Kredite nicht abzahlen, werden ihre Immobilien meist zwangsversteigert. Interessenten ersteigern diese Immobilien, werden unmittelbar mit Verkündung des Zuschlags Eigentümer und können Mieteinnahmen erzielen – unabhängig davon, ob sie den gebotenen Kaufpreis dann auch tatsächlich bezahlen. Leidtragende sind vor allem Menschen, die dringend eine Wohnung benötigen und mangels bezahlbarer Alternativen gezwungen sind, in diesen Schrottimmobilien zu wohnen. In Mitleidenschaft gezogen wird aber auch das gesamte Wohnquartier im Umfeld der Schrottimmobilie, die durch Anblick, Müll, Gerüche und Lärm auf die gesamte Nachbarschaft ausstrahlt.“

Freitag, 27. September 2024 | Quelle: Büro Michelle Müntefering
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